Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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„Patient in Not – diese Reform schadet allen“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte unterstützt den Aktionstag am 04.12.2006 gegen das Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Denn die im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen lösen die Probleme im Gesundheitswesen nicht und eröffnen keine Zukunftsperspektiven für eine weiterhin hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung...

Die im GKV-Wettbewerbsstärkungs-gesetz vorgesehenen Maßnahmen lösen die Probleme im Gesundheitswesen nicht und eröffnen keine Zukunftsperspektiven für eine weiterhin hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung. Auch wenn dem vorgelegten Gesetzesentwurf einige positive Aspekte (z.B. Pflicht der GKV zur Übernahme der Kosten der STIKO empfohlenen Impfungen, Rechtsanspruch der Eltern auf Übernahme der Kosten für Mutter/Vater-Kind-Kuren, verbesserte Möglichkeiten zu Sonderverträgen zwischen qualifizierten Leistungserbringern und Krankenkassen, Übernahme des Morbiditätsrisikos durch die GKV) zu entnehmen sind, findet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) keine klaren Signale der Politik zur Sicherung einer bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention von 1990. Sowohl die ambulante wie auch die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ihren speziellen gesundheitlichen und psychosozialen Problemen durch qualifizierte Kinder- und Jugendärzte ist für die Zukunft nicht sichergestellt.

Die Bettenzahl in Kinderkliniken und die Anzahl der Kinderkliniken werden weiter reduziert werden, damit fallen Weiterbildungsstellen für Kinder- und Jugendärzte weg, die auch in den Praxen der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte nicht kompensiert werden können, da es keinerlei Finanzierung einer solchen Weiterbildung gibt.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen in Armut mit geminderten Zukunftschancen ist es eine dringliche Aufgabe des Staates, die gesundheitliche Versorgung dieser Patienten zu optimieren und auf Dauer zu sichern.

Gerade der zuwendungsintensive und wenig technikorientierte hausärztliche Versorgungsbereich, zu dem die Kinder- und Jugendmedizin gehört, benötigt dringend eine sofortige Verbesserung der Einnahmesituation.

Wir Kinder- und Jugendärzte verlangen, dass die Politik sicherstellt, dass alle medizinisch notwendigen und von den Patienten in Anspruch genommenen Leistungen komplett bezahlt werden. Dies ist durch Kostenerstattungsmodelle transparent darstellbar.
An dem Aktionstag wird deshalb in weiten Teilen des Landes keine Normalversorgung stattfinden. Die Engpässe in der Versorgung werden spürbar sein, die Notfallversorgung bleibt davon aber unberührt. Es versteht sich von selbst, dass Patienten mit akuten Gesundheitsproblemen nicht im Stich gelassen werden.


Auswirkungen des Gesetzesentwurfs für Sie als Patienten:

  • Abbau der wohnortnahen ambulanten und stationären Versorgung,
  • lange Wartezeiten, Minderversorgung mit erheblichen Qualitätseinbrüchen
  • Verschärfung der Rationierung in allen Bereichen
  • regulierter Gesundheitsdienst mit Wartelistenmedizin und Leistungsausschlüssen
  • weitgehende Zerstörung der privaten Krankenversicherung
  • Beitragserhöhungen der Krankenkassen

Wir Kinder- und Jugendärzte fordern (und hoffen dabei auf Ihre Unterstützung):

  • die Sicherung einer flächendeckenden Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch entsprechend weitergebildete Fachärzte/-tinnen für Kinder- und Jugendmedizin
  • eine Förderung der Weiterbildung zum Kinder- und Jugendarzt analog der Förderung bei den Allgemeinärzten
  • dass Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren Anspruch auf gesetzliche Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen haben, ebenso wie privat versicherte Kinder und Jugendliche
  • dass man Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern nur mit Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung im Fach Kinder- und Jugendmedizin abrechnen darf
  • dass die medikamentöse Versorgung von Kindern nicht mehr zu einem großen Teil illegal durchgeführt werden muss, weil viele wichtige Arzneimittel, die auch in der Behandlung von Kindern mit schweren und/oder chronischen Erkrankungen Standard sind, für diese Altersgruppe keine Zulassung haben und wir Kinder- und Jugendärzte ständig mit den Damoklesschwert der Weigerung der Krankenkassen zur Kostenübernahme leben müssen, was ein unzumutbares finanzielles Risiko darstellt
  • die Sicherung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit seltenen und/oder chronischen Erkrankungen durch Spezialisten der Kinder- und Jugendmedizin
  • die Abschaffung der OTC-Regelung, nach der Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen Teil ihrer zum medizinischen Standard gehörenden Medikamente aus eigener Tasche bezahlen müssen und somit der Chronifizierung von Erkrankungen Vorschub geleistet wird
  • dass der jugendmedizinische Dienst im Öffentlichen Gesundheitsdienst weiterhin gesichert wird und man sich nicht der großen Chance beraubt, angesichts der zunehmenden Zahl von Kindesvernachlässigungen und Kindesmisshandlungen aufsuchende und vernetzte Gesundheitsfürsorge zu betreiben
  • dass nicht auf Dauer ca. 20% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland an der Armutsgrenze leben