Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Pädiater fordern eigenes Verhandlungsmandat

Für die bestmögliche gesundheitliche Versorgung aller Kinder und Jugendlichen fordern Pädiater ein eigenes Verhandlungsmandat bei der hausarztzentrierten Versorgung...

Seit 1925 gibt es Kinderärzte im ambulanten Versorgungsbereich. Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung ist seit Januar 2009 auf die Einrichtung eines Primärarztsystems in Deutschland ausgerichtet, in dem der Hausarzt die Funktion eines „Lotsen durch das Gesundheitssystem“ übernehmen soll. Ein System, dass sich in anderen Ländern nicht bewährt hat. Den Allgemeinärzten wird hier eine herausragende Position auch in der ärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen eingeräumt, ohne dass sie durch entsprechende Inhalte während ihrer Weiterbildung darauf entsprechend vorbereitet wurden.

Die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V berücksichtigen die berechtigten Interessen von Kindern und Jugendlichen nur sehr unzureichend. Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf medizinische Versorgung nach Facharztstandard. Der Facharzt für Kinder- und Jugendliche ist der Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit einer eigenständigen Weiterbildung von mindestens 5 Jahren.

Der BVKJ verlangt entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten separate Verträge zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen, um weiterhin eine fachlich optimale Versorgung zu gewährleisten, erhebt aber keinen Alleinvertretungsanspruch. Allgemeinärzte haben bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen andere Aufgaben als Kinder- und Jugendärzte mit ihren speziellen Kenntnissen der kindlichen Entwicklung in den verschiedenen Alterstufen, den Besonderheiten chronischer Erkrankungen in diesem Alter, den kognitiven Störungen und den Besonderheiten bei Jugendlichen im Rahmen der Pubertätsentwicklung.