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Kinder- und Jugendärzte fordern Nachbesserungen beim geplanten Präventionsgesetz

Jedes fünfte Kind in Deutschland ist entwicklungsgestört: Aufgrund gesundheitsgefährdender Lebensumstände nehmen körperliche Erkrankungen, Sucht, Verhaltens- und Lernstörungen zu. Auch der Entwurf des geplanten Präventionsgesetzes reicht nicht, um dies zu verbessern, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren und Kindern eine gesundheitsförderliche Lebensführung nahe zu bringen. Das Präventionsgesetz in der vorliegenden Form ist zu vage und behebt nicht die Mängel des derzeitigen Systems...

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte übt deutliche Kritik am Entwurf des geplanten Präventionsgesetzes. „In dem Entwurf werden Kinder und Jugendliche und ihre speziellen Lebenswelten so gut wie nicht berücksichtigt, obwohl Prävention gerade in dieser Altersgruppe die größte Bedeutung beizumessen ist. Früherkennungsuntersuchungen werden zwar erwähnt, aber nicht konkretisiert. Impfungen, also die medizinischen Maßnahmen, die die beste Primärprävention darstellen, kommen so gut wie nicht vor, es soll lediglich die Akzeptanz von Impfungen erhöht werden. Das Präventionsgesetz in der vorliegenden Form ist zu vage und behebt nicht die Mängel des derzeitigen Systems“, so der Präsident des Berufsverbandes, Dr. Wolfram Hartmann.

„Jedes fünfte Kind in Deutschland ist heute entwicklungsgestört. Körperliche Erkrankungen, Sucht, Verhaltens- und Lernstörungen nehmen als Folge gesundheitsgefährdender Lebensumstände (zu wenig Bewegung, Fehlernährung, mangelnde soziale, emotionale und intellektuelle Förderung im Elternhaus etc) zu. Wenn es uns nicht gelingt, diese Lebensumstände zu verbessern, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren und Kindern eine gesundheitsförderliche Lebensführung nahe zu bringen, werden Generationen von kranken Erwachsenen heranwachsen, für die jede Präventionsmaßnahme zu spät kommt, die die Systeme der Krankenkassen belasten und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Die tagtäglichen Erfahrungen in unseren Praxen zeigen ebenso wie wissenschaftliche Studien, dass Kinder, deren primäre Sozialisation in den Familien und deren Vorsorgen mangelhaft sind, ein zwei- bis dreimal so hohes Krankheits- und Sterblichkeitsrisiko tragen wie ihre Altersgenossen aus sozial stabilen Familien, deren medizinische Versorgung, insbesondere Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, gewährleistet ist. Gleichzeitig ist empirisch nachgewiesen, dass sozial benachteiligte Familien sehr wohl vorbeugende Gesundheitsberatung nachfragen, wenn das Angebot so beschaffen ist, dass es sie erreicht. Das Präventionsgesetz muss dafür die nötigen Bedingungen schaffen.“ Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert daher im Einzelnen von dem geplanten Präventionsgesetz:

  1. „Junge Familien“ (Familie mit jungen Kindern) explizit unter die im Gesetzesentwurf aufgeführten Lebenswelten aufzunehmen.
  2. Die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz im Gesetz zu verankern mit dem Ziel, dass Eltern befähigt werden, mit ihren Kindern gesundheitsförderliches, später auch selbstverantwortliches Verhalten einzuüben, um gesundheitsschädliche Verhaltensweisen erst gar nicht entstehen zu lassen.
  3. Die Voraussetzungen zu schaffen für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit den notwendigen präventiven Angeboten. Dazu gehört insbesondere der Ausbau des gesetzlichen Früherkennungsprogramms auf weitere Früherkennungs-Untersuchungen bis zum 18. Lebensjahr und die Übernahme aller von der STIKO empfohlenen Impfungen bundesweit durch die Gesetzlichen Krankenkassen.
  4. Weiterhin Rechtssicherheit bei der Fluoridprophylaxe gegen Zahnkaries und der Jodprophylaxe bei Jugendlichen.
  5. Gesundheitserziehung entweder als eigenes Schulfach oder als Teil eines anderen Fachgebiets zum festen Bestandteil des Unterrichts unter Einbeziehung und Ausbau des jugendärztlichen Dienstes im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu machen. Bereits vorhandene und evaluierte Projekte der Bewegungsförderung von Kindern zu fördern und bundesweit auszudehnen.