Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Kinder- und Jugendärzte fordern: „Gegen eine Spaltung der Ärzteschaft. Fachärztliche Leistungen und hausärztliche Tätigkeit der Pädiater müssen gleichermaßen finanziert werden.“

„Die in den gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen geplante getrennte Finanzierung von Fach- und Hausärzten und damit eine getrennte fach- und hausärztliche Kassenärztliche Vereinigung (KV) bedroht unseren Berufsstand. Daher lehnen wir sie strikt ab.Wir wünschen uns vielmehr eine paritätische Vertretung von Haus- und Fachärzten in EINER KV.“ Mit diesen Worten sprach sich heute in Köln Dr. Thomas Fischbach, Vorstandsmitglied und Honorarexperte des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, gegen die Spaltung und für die Einheit der KVen als gemeinsame Interessenvertretung aller Ärzte aus.

„Die in den gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen geplante getrennte Finanzierung von Fach- und Hausärzten und damit eine getrennte fach- und hausärztliche Kassenärztliche Vereinigung (KV) bedroht unseren Berufsstand. Daher lehnen wir sie strikt ab.Wir wünschen uns vielmehr eine paritätische Vertretung von Haus- und Fachärzten in EINER KV.“ Mit diesen Worten sprach sich heute in Köln Dr. Thomas Fischbach, Vorstandsmitglied und Honorarexperte des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, gegen die Spaltung und für die Einheit der KVen als gemeinsame Interessenvertretung aller Ärzte aus. „Als Kinder- und Jugendärzte werden wir zu den Hausärzten gerechnet. Dies wird aber unserer Tätigkeit nur zum Teil gerecht. Viele Kinder- und Jugendärzte verfügen über eine zusätzliche Subspezialität und arbeiten als Kinder-Kardiologen, -Pneumologen, -Rheumatologen etc. Sie sind also sowohl Hausärzte als auch Fachärzte für Kinder und Jugendliche. Die Interessen speziell dieser Kolleginnen und Kollegen müssen in den neuen Finanzierungsüberlegungen berücksichtigt werden, sonst ist die Versorgung der Kinder und Jugendlichen gefährdet.

Als BVKJ fordern wir zudem:

  • unsere Eigenständigkeit in den Verhandlungen der sog. § 73-Verträge muss bestehen bleiben. Wir fordern, weiterhin Verträge direkt mit den Krankenkassen abschließen zu können, ohne Einbeziehung der KVen.
  • Minoritäten-Schutz und eine angemessene Vertretung unserer Fachgruppe in den Selbstverwaltungsorganen, damit bei der zahlenmäßigen Übermacht der Erwachsenen-Hausärzte in einer Hausarzt-KV die Minderheit der Kinder- und Jugendärzte grundsätzlich nicht überstimmbar ist.
  • Die fachärztliche Weiterbildung zum Kinder- und Jugendarzt in der Praxis, vom letzten Ärztetag beschlossen, muss genauso finanziert werden wie bei der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner. Die Praxen selbst können solche finanziellen Zusatzbelastungen nicht übernehmen.“


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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich:
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