Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Digitale Impfstudie des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: HPV-Impfung erfolgt zu spät

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) untersucht seit Dezember 2021 im Rahmen einer eigenen Online-Studie Daten rund um die Impfungen bei Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren. Ein Zwischenergebnis dieser noch laufenden Umfrage ist, dass die meisten Kinder zu spät mit der Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) starten - oft erst mit 12 Jahren.

Diese Impfung schützt vor bestimmten Krebsformen, wie u.a. Gebärmutterhalskrebs. Für die erste Auswertung (Stichtag 30.09.2022) haben bereits mehr als 27.000 Nutzer/-innen teilgenommen. Mittlerweile (Stand 15.03.2023) sind insgesamt über 56.000 Rückmeldungen der Eltern eingegangen.

„Wir wissen, dass die Impfungen im höheren Lebensalter bei Kindern und Jugendlichen nicht so gut wahrgenommen werden, wie das noch bei den empfohlenen Impfungen des ersten und zweiten Lebensjahres der Fall ist. Wenn die erste Impfung gegen HPV erst im Alter von 12 Jahren oder später erfolgt, dann verschiebt sich oft auch die notwendige zweite Impfung nach hinten – nicht selten wird diese dann vergessen. Und so wird der vollständige Impfschutz für diese wichtige Impfung gegen verschiedene gefährliche Krebsarten bei Jungen und Mädchen nicht erreicht“, warnt Dr. Martin Terhardt, Kinder- und Jugendarzt aus Berlin und Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin. Je jünger die Kinder sind, desto besser ist die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und empfohlenen Impfungen. Im Jugendalter vergrößern sich die Abstände zwischen den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen und die Besuche beim Kinder- und Jugendarzt erfolgen nicht mehr so konsequent. Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung im Alter von 9 bis 14 Jahren. Für einen vollständigen Impfschutz sind 2 Dosen im Abstand von mindestens 5 Monaten bis 12 Monaten erforderlich. Nur etwa ein Viertel der Kinder schließen nach Angaben der Teilnehmer/innen der BVKJ-Studie den Impfzyklus zeitgerecht (entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission) im Alter von 9 bis 14 Jahren vollständig ab.

Es gibt über 200 verschiedene HP-Viren. Bestimmte HP-Viren verursachen Gebärmutterhalskrebs, aber auch andere Formen von Krebs wie Mund- oder Rachenkrebs oder Peniskarzinom, Analkrebserkrankungen (Darmausgang), Vaginalkarzinome (Scheide) oder Vulvakarzinome (Scham).

Bessere Impfwirkung in jüngerem Alter

„Für die HPV-Impfung besteht in den Praxen oft ein höherer Beratungsbedarf als bei anderen Impfungen. Manche Eltern verbinden die HPV-Impfung noch immer mit dem Startschuss zum ersten Sexualkontakt ihrer Kinder. Andere Eltern wissen nicht, dass die Verhinderung einer HPV-Infektion durch frühe Impfung besonders gut vor vielen verschiedenen späteren bösartigen und tödlichen Erkrankungen ihrer Kinder schützen kann, egal welchen Geschlechts“, so Terhardt. Jüngere Heranwachsende produzieren mehr Antikörper nach der HPV-Impfung als ältere Jugendliche. Zudem sollten Kinder möglichst geschützt werden, bevor sie dem Virus ausgesetzt sind. Dies bedeutet noch vor den ersten sexuellen Kontakten, da das Virus hauptsächlich sexuell übertragen wird.

Erinnerungen per App sollen zeitgerechte Impfung fördern

Mithilfe der Erinnerungsdienste in der App "Mein Kinder- und Jugendarzt" ist es möglich, Eltern, Kinder und Jugendliche an anstehende, von der STIKO empfohlene Impfungen und Vorsorgen zu erinnern. Im Impfkalender sind die meisten Impfungen an Vorsorgeuntersuchungen gekoppelt, um die Terminfindung zu vereinfachen. Für die erste HPV-Impfung bietet sich demnach die Vorsorgeuntersuchung U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren an. Die U11 wird derzeit noch nicht von allen Kassen erstattet.

Die Befragung der Eltern zum Impfstatus ihrer Kinder führt der BVKJ rein digital über die App „Mein Kinder- und Jugendarzt“ durch. Die Angaben der Eltern werden ohne persönliche Daten pseudonymisiert ausgewertet.

__________________

Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.