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Auch Politiker fordern Pflicht zur Vorsorge bei Kindern

Politiker aus Bund und Ländern wollen regelmäßige ärztliche Untersuchungen von Kindern zur Pflicht machen, um Misshandlungen und Vernachlässigung früher aufzudecken. Vertreter von Regierung und Opposition schlossen sich der Initiative des Saarlands an, solche Untersuchungen bis zum 13. Lebensjahr vorzuschreiben. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßte den Vorstoß, forderte jedoch zusätzliche Maßnahmen...

Um Misshandlungen und Vernachlässigung früher aufzudecken, sollten regelmäßige ärztliche Untersuchungen von Kindern zur Pflicht werden, so wünschen Politiker aus Bund und Ländern. Vertreter von Regierung und Opposition schlossen sich der Initiative des Saarlands an, solche Untersuchungen bis zum 13. Lebensjahr vorzuschreiben. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte den Vorstoß, forderte jedoch zusätzliche Maßnahmen.

Laut der Vorsitzenden des Familienausschusses des Bundestages, Kerstin Griese, besteht Handlungsbedarf. Man müsse staatlich mehr eingreifen, damit die Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend wahrgenommen werden. Nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Dr. Miriam Gruß lasse sich nur auf diesem Weg noch vor der Einschulung feststellen, ob es den Kindern in ihren Familien wirklich gut gehe.

Dagegen äußerte sich das Bundesfamilienministerium skeptisch. Nach Ansicht Dr. med. Ursula von der Leyens sei es besser, Familien direkt aufzusuchen, um Probleme zu erkennen. Das Bundesgesundheitsministerium begrüßte zwar den Vorstoß. Im Rahmen des Krankenversicherungsrechts sei es aber nicht möglich, Familien zum Besuch beim Kinder- und Jugendarzt zu verpflichten. „Wir könnten keine Verpflichtung schaffen, selbst wenn wir es wollten“, sagte ein Ministeriumssprecher.

Zustimmung für den saarländischen Vorstoß wurde aus einzelnen Ländern laut. Ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Bildung und Jugend sagte, das Land setze sich für mehr Untersuchungen ein. Allerdings sei es juristisch problematisch, Arztbesuche zur Pflicht zu machen. Auch das niedersächsische Familienministerium begrüßte die Initiative.

Vorsorgepflicht allein genügt nicht
Nach Expertenansicht ist der Pflichtbesuch beim Kinder- und Jugendarzt jedoch nicht ausreichend, um Misshandlungen und Verwahrlosung zu verhindern. „Risikofamilien müssen schon während der Schwangerschaft oder bei der Geburt identifiziert werden“, sagte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann. Pflichtuntersuchungen könnten lediglich ein Baustein eines umfangreichen Maßnahmenpakets sein. Nötig sei auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Gesundheitsämtern und Kinder- und Jugendärzten. Zudem schlug Dr. Hartmann vor, die Zahlung des Kindergeldes an eine regelmäßige Vorsorgebetreuung der Kinder zu knüpfen.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Ilse Falk, plädierte dafür, die Krankenkassen in die Kontrolle einzubinden. „Wenn die Untersuchungen versäumt werden, sollten sich die Krankenkassen an die Eltern wenden und sie auffordern, sie nachzuholen. Wenn sie dem nicht nachkommen, muss man darüber nachdenken, ob die Kassen das Jugendamt verständigen sollen.“ Dies ist jedoch nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.