Kleinkind: U7 bis U9

 


U7 - die siebte Vorsorge


Kurz vor dem 2. Geburtstag findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen verstehen? Das Kleinkind sollte die so genannte „10-Wort-Schwelle“ erreicht haben. Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach.

 
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U7 - die siebte Vorsorge
   
U7a - zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter
   
U8 - die achte Vorsorge
   
U9 - die neunte Vorsorge
   

 

 

 

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