Kleinkind: U7 bis U9

 


U8 - die achte Vorsorge


Auch bei der 8. Vorsorgeuntersuchung, die in der Regel im Alter von vier Jahren stattfindet (idealerweise ab dem 46. Lebensmonat bis zum 48. Lebensmonat), wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes. Der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Bei der U8 werden außerdem der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht.

Die Untersuchung sollte nicht vor dem 43. Lebensmonat (früher als 5 Monate vor dem vierten Geburtstag) und nicht nach dem 50. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem vierten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.

 
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U7 - die siebte Vorsorge
   
U7a - zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter
   
U8 - die achte Vorsorge
   
U9 - die neunte Vorsorge
   

 

 

 

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