Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Michael Achenbach - Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

Reha-Maßnahmen für Kinder

Viele Eltern fragen nach Reha-Maßnahmen für ihre Kinder. Am bekanntesten ist dabei die Mutter-Kind-Kur. Aber viele Details sind weniger oder gar nicht bekannt. Daher hier ein paar Infos für Sie:

  1. Es gibt verschiedene Reha-Maßnahmen.
    1. Mutter-Kind-Kur (als Reha oder als Vorsorgeleistung, primär elternzentriert, Kind ist Begleitperson oder Patient)
    2. stationäre Reha-Maßnahme über die Krankenkasse (kindzentriert, ein Elternteil ggf. als Begleitperson)
    3. stationäre Reha-Maßnahme über die Rentenversicherung (kindzentriert, ein Elternteil ggf. als Begleitperson)

  2. Gesetzliche Krankenkasse und Rentenversicherung sind gleichrangig zuständig.
    Eltern erscheinen oft in der Praxis und fragen gezielt nach einer Reha bei der Rentenversicherung, da sie gesagt bekommen haben, dass die Krankenkasse nicht zuständig sei. Diese Aussage stimmt so oft nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenversicherung sind gleichrangig zuständig. Nähre Infos zur Beantragung finden Sie auf den Seiten www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de/reha-antrag-stellen/.

  3. Beratung geht auch unabhängig von der Krankenkasse.
    Sogar in Plettenberg! Denn wir haben hier eine vom Müttergenesungswerk anerkannte Beratungsstelle. Im Diakonischen Werk (Bahnhofstraße 25) werden Kurberatungen angeboten. Angaben zu Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Diakonischen Werks.

  4. Der Gesetzgeber hat keine Begrenzung auf krankenkasseneigene Kureinrichtung vorgesehen.
    Ganz im Gegenteil. Im Sozialgesetzbuch (Paragraphen 24 und 41) wird sogar ausdrücklich das Müttergenesungswerk genannt: "[...] Anspruch auf [...] Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung [...]".Nehmen Sie daher aktiv Einfluss auf die Auswahl der Kureinrichtung. Auf den Internet-Seiten des Müttergenesungswerks finden Sie eine Suchfunktion für Kur-Kliniken.

    Ähnliches gilt für die stationären Reha-Maßnahmen über die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung. Eine Übersicht geeigneter Kliniken ist auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Rehabilitation und Prävention (DGPRP) e.V. zu finden.

  5. Eine Mutter-Kind-Kur steht auch Vätern zu.
    Das ergibt sich schon aus dem Sozialgesetzbuch: "Medizinische Vorsorge/Rehabilitation für Mütter und Väter" ist der Titel der Paragraphen 24 bzw. 41.

Sind Ihre wichtigesten Fragen beantwortet? Wenn Sie weitergehende Informationen zu den verschiedenen Reha-Formen benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Es gibt übrigens auch in Plettenberg ambulante Reha-Möglichkeiten, z.B. Reha-Sport für Kinder und Jugendliche mit Übergewicht beim Verein Aqua Sports e.V..


Zu viele Antibiotika-Verordnungen im Märkischen Kreis?

Im Märkischen Kreis gibt es im Bundesvergleich eine hohe Rate an Antibiotikaverschreibungen bei Säuglingen und Kindern. Damit liegt unsere Region laut dem Faktencheck Antibiotika der Bertelsmann-Stiftung über dem Bundesdurchschnitt.

Um in unserer Praxis einerseits den unnötigen Einsatz von Antibiotika zu minimieren und andererseits damit nicht zu sparsam zu sein, haben wir uns schon 2009 entschieden, in ein modernes Blutbildgerät zu investieren. Die Betimmung von Blutbild und CRP liefert uns - neben Erfragung des Krankheisverlaufs und Untersuchung des Patienten - in manchen Fällen zusätzliche Informationen, um sich mit mehr Sicherheit für oder gegen ein Antibiotikum zu entscheiden.

Mehr Infos zum Einsatz von Antibiotika bei Kindern erhalten Sie auf den Internet-Seiten der Bertelsmann-Stiftung.


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