Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

MVZ der Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH

Ich benötige ein Folgerezept für mein Kind. Wann kann ich dieses holen?

Sie können uns Ihre Wünsche für Folgerezepte, Überweisungen oder Folgeverordnungen (Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie) telefonisch unter 03461 27-4740 oder über unseren Email-Kontakt mitteilen und nach 2-3 Werktagen in unserer Praxis abholen. Folgerezepte für Medikamente stellen wir als eRezept aus, welches durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Ihrer Apotheke eingelöst werden kann (siehe auch: 'Wie funktioniert das eRezept und was muss ich beachten?')

Bitte beachten Sie, dass die Abholung in unserer Praxis nur zu den Sprechzeiten Ihrer Ärztin/Ihres Arztes ab 10:00 Uhr bzw. ab 15:30 Uhr möglich ist. Wir empfehlen Ihnen, sich vorher telefonisch bei uns zu erkundigen, ob Ihre angeforderte Verordnung zur Abholung für Sie bereit liegt.

Wie funktioniert das eRezept und was muss ich beachten?

Verschreibungen von Medikamenten für Ihr Kind werden in unserer Praxis ausschließlich als eRezept ausgestellt – schnell und einfach!

Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • eRezepte können nur ausgestellt werden, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Ihres Kindes im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde. Eine Verordnung ohne eGK ist nicht möglich!
  • Ihr Rezept erhalten sie einfach durch Vorlage der eGK in Ihrer Apotheke – ein Ausdruck ist nicht mehr erforderlich!
  • Folgerezepte für Dauermedikamente können Sie weiterhin telefonisch oder per eMail in unserer Praxis anfordern. Sofern die eGK Ihres Kindes im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde, erstellt Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt ein eRezept, welches sie nach 3 Werktagen mit der eGK in Ihrer Apotheke einlösen können – eine Vorstellung in unserer Praxis ist dann nicht erforderlich!
  • eRezepte für Akutmedikamente (z.B. bei Infekten) werden auch weiterhin nur nach ärztlicher Vorstellung ausgestellt!

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen. Wie kann ich diesen absagen?

Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir um möglichst frühzeitige (mindestens 48h vorher) telefonische Absage unter 03461 27-4740 oder Mitteilung über unseren Email-Kontakt.

Ich habe einen Termin. Kann ich ein krankes Geschwisterkind gleich mit vorstellen?

Bitte stellen Sie kranke Geschwisterkinder immer in unseren Akutsprechstunden vor! Eine Mitbehandlung zu einem bestehenden Termin können wir leider nicht in jedem Fall garantieren. Rufen Sie uns gern unter 03461 27-4740 an, um gegebenenfalls eine individuelle Lösung zu finden.

Ich habe einen Impftermin für mein Kind, möchte aber noch weitere Dinge besprechen. Ist das möglich?

Unsere Terminvergabe und die Dauer eines geplanten Termins richten sich immer individuell nach dem Grund der Vorstellung. Daher ist es leider nicht möglich zusätzliche Anliegen - z. B. im Rahmen eines Impftermins - zu berücksichtigen. 

Um Ihren Sorgen und Problemen auch zeitlich gerecht werden zu können, teilen Sie uns deshalb alle Ihre Anliegen bitte bereits bei der Terminvereinbarung mit. Gern können Sie auch einen weiteren Termin bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt vereinbaren, um zu diesem Ihre Fragen zu besprechen.

Mein Kind ist plötzlich erkrankt, aber die Akutsprechstunde ist bereits vorbei. Was kann ich tun?

In vielen Fällen ist eine sofortige ärztliche Vorstellung nicht notwendig. Oftmals können Sie Ihr Kind bereits mit wenigen einfachen Maßnahmen zunächst selbst unterstützen (z. B. Ruhe gönnen, fiebersenkende Arzneimittel). Medikamente wie Hustensäfte, Fiebermittel oder Nasentropfen erhalten Sie auch ohne Rezept in Ihrer Apotheke. Gern können Sie Ihr Kind dann zu unserer nächsten Akutsprechstunde vorstellen. Sollten Sie einen Krankenschein benötigen, können wir Ihnen diesen ggf. auch rückwirkend ausstellen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen auch telefonisch unter 03461 27-4740 weiter und finden ggf. individuelle Lösungen.

Für dringende, nicht aufschiebbare Fälle - wie z. B. bei hohem, nicht senkbarem Fieber, starken Schmerzen, anhaltendem Erbrechen oder Fieber bei Neugeborenen oder sehr jungen Säuglingen etc. - besteht auch außerhalb unserer Praxisöffnungszeiten die Möglichkeit der Vorstellung im kinderärztlichen Bereitschaftsdienst.

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