Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis am Rosenhof in Chemnitz - Allergologie
Dr. med. Kristin Hertwig und Manuela Glöckner

Leistungen

  • Kinderärztliche Grundversorgung
  • Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen (U2 – U11, J1, J2)
  • Hörprüfung (ab Kindergartenalter)
  • Sehprüfung und Prüfung der Farbwahrnehmung
  • Entwicklungsdiagnostik
  • Schutzimpfungen entsprechend SIKO/ STIKO (Mitimpfung der Eltern möglich)
  • Narkose- und Operationsfähigkeitsuntersuchungen
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Labordiagnostik (inkl. Streptokokkenschnelltest)
  • EKG-Untersuchung

Allergologische Spezialsprechstunde

  • ausführliche allergologische Anamnese und komplexe Beurteilung der Befunde insbesondere bei Neurodermitis, Nahrungsmittelallergien und Heuschnupfen
  • Allergiediagnostik (Prick-Test, Intracutan-Test, Reibe-/ Scratchtest, Allergietestung aus dem Blut, ggf. orale Provoaktion)
  • Lungenfunktionsdiagnostik (Spirometrie)
  • Stufentherapie der Neurodermitis
  • Hyposensibilisierungsbehandlung (SLIT, SCIT)
  • Durchführung der Mumps/Masern/Röteln-Impfung bei Hühnereiweißallergie
  • Anleitung/ Training Anaphylaxie-Notfallset
  • Zusammenarbeit mit allergologisch spezialisierten Kliniken und ggf. Einleitung notwendiger stationärer Provokationstestungen/ Hyposensibilisierungsbehandlungen

IGeL-Leistungen

Einige Untersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leider nicht übernommen und werden deshalb als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abgerechnet.

  • Vorsorgeuntersuchung bzw. Check up außerhalb der GKV-Vorsorge
  • Untersuchungen/ ärztliche Bescheinigungen (z.B. Kindergarten- und Horttauglichkeit)
  • Eignungsuntersuchung (z.B. für Freizeitsport und Auslandsaufenthalte)
  • Kurtauglichkeitsuntersuchung
  • Beratung und Impfungen vor Auslandsreisen
  • Impfungen außerhalb der SIKO/ STIKO-Empfehlung
  • Duplikate von Dokumenten (z.B. Impfausweis)
  • Untersuchungen auf Wunsch (z.B. Blutuntersuchung auf spezielle Vitamine)

Diese müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom Patienten selbst bezahlt werden. Eine Liste mit den Kosten entsprechend der aktuellen GOÄ wird Ihnen in der Praxis ausgehändigt.

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