Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Alzenau
Dr. med. Claudia Ringert-Esmaeili, Beate Winters

 

Wir weisen darauf hin, dass es zu dem bisher schon gut bekannten Vorsorgeprogramm mit der im gelben Heft dokumentierten Entwicklung Ihres Kindes zwischen der U2 in den ersten Lebenstagen bis zu der U9 mit 5 Jahren seit längerem durch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte geforderte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im Alter von 7-8 Jahren (U10) und von 9-10 Jahren (U11) gibt. Diese schließen die große Lücke zwischen dem Alter von 5 Jahren bis zu der bisher von allen Kassen erstatteten nächsten Vorsorgeuntersuchung mit 13-15 Jahren (J1). Einige Kassen übernehmen auch die Kosten der J2 im Alter von 16-18 Jahren.

Diese zusätzlichen Entwicklungs- und Gesundheitsüberprüfungen werden von immer mehr Krankenkassen als Leistung für ihre Mitglieder übernommen. Sie erhalten nun, wenn Sie bei Ihrem Kind eine solche Vorsorgeuntersuchung machen lassen wollen, keine Rechnung mehr, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen, sondern die Abrechnung erfolgt über eine zentrale Abrechnungsstelle durch uns! Damit wurde das Verfahren für Sie wesentlich vereinfacht.

Bitte fragen Sie uns, welche Krankenkassen das sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Sie können sicher sein, dass Ihre Krankenkasse sie nur dann auf eine solche zusätzliche Möglichkeit hinweisen wird, wenn sie diese auch im Programm hat!

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