Ihre Haus- & Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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Um die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren zu schließen, bieten Kinder- und Jugendärzte die U7a mit drei Jahren an (idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat). Diese zusätzliche Untersuchung wurde bisher nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Das Bundesgesundheitsministerium billigte die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzten über die neue Untersuchung U7a, d.h., seit 1. Juli 2008 muss die U7a von allen Kassen erstattet werden. Sie soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Auch das dreidimensionale Sehen wird im Rahmen dieser Untersuchung geprüft.
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat (früher als 3 Monate vor dem dritten Geburtstag) und nicht nach dem 38. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem dritten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden. Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Impfungen und weist auf zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen hin.
Fachliche Unterstützung: Dr. Hermann Josef Kahl