Kostenübernahme Meningokokken-B-Impfung

Die Meningokokken-B-Impfung kann bereits Säuglingen ab dem Alter von 2 Monaten verabreicht werden und muss im Abstand von vier Wochen zweimal wiederholt werden. Eine weitere Impfung im zweiten Lebensjahr (Alter 12 bis 15 Monate) komplettiert den Impfzyklus.
Seit August 2015 rät die STIKO bestimmten Risikokindern, wie z.B. Kindern ohne Milz oder nach Milzentfernung oder mit bestimmten Immundefekten, zu einer Impfung gegen Meningokokken B. Für diese Patientengruppe wird die Impfung erstattet. Bei allen anderen Kindern übernehmen nicht alle Kassen die Impfung.
Liste wird zur Zeit aktuialisiert!
Liste der Krankenkassen, die die Meningokokken-B-Impfung erstatten.