Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendarztpraxis - Dr. med. Jörg Müller und Dr. med. Katharina Müller

Insgesamt werden in Deutschland derzeit 14 Früherkennungs-untersuchungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr angeboten (U1 bis U11 sowie J1 und J2). Einige Krankenversicherungen bieten Paedcheck- Untersuchungen mit neuem Vorsorgeheft an. In Baden- Württemberg sind die Vorsorgen seit 2009 wie in vielen anderen Bundesländern Pflicht. Achten Sie bitte auf die Zeiträume. Vorsorgen nützen den Kindern.

U1 (direkt nach der Geburt): Untersuchung von Herz und Lunge, Sauerstoffgehalt des Blutes, Muskelspannung und Reflexen. Die U1 direkt nach der Geburt durch den Frauenarzt und die Hebamme dient dazu, mögliche Defekte vitaler Funktionen aufzudecken, die sofortiges Handeln erfordern- findet sofort nach der Geburt statt.

U2 (3. bis 10. Tag): Meist noch in der Geburtsklinik - erste ausführliche Untersuchung von Kopf bis Fuß - Organe, Geschlechtsteile, Haut, Knochen, Nervensystem, Hüftgelenk, Stoffwechsel. Ganz besonders wird auf Haltung, Motorik geachtet.

U3 (4. bis 6. Woche): Erste ausführliche Untersuchung in der Kinderarztpraxis. Besprechung der Ernährung und der Impfungen. Untersuchung von Körperfunktionen, Hörvermögen, Bewegungsverhalten, Ernährungszustand und Gewicht. Information über Impfungen.

U4 (3. bis 4. Monat): Gründliche Untersuchung von Organen und Geschlechtsteilen, Hör- und Sehvermögen, Fontanelle, der allgemeinen Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens. Erste Impfungen, wenn nicht schon früher verabreicht.

U5 (6. bis 7. Monat): Überprüfung der zeitgerechten Beweglichkeit und Körperbeherrschung sowie des Hör- und Sehvermögens. Gegebenenfalls erfolgt eine Wiederholungsimpfung.

U6 (10. bis12. Monat): Untersuchung u. a. der Körperfunktionen, der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung sowie Hinweise zur Zahnpflege. Vorgesehen sind die Mumps-Masern-Röteln-Impfung (MMR) sowie gegebenenfalls eine Wiederholungsimpfung.

U7 (21. bis 24. Monat): Bei der so genannten Zweijahres-Untersuchung wird neben der körperlichen auch die geistige Entwicklung des Kindes kontrolliert. Darüberhinaus erfolgt die MMR-Wiederholungsimpfung.

U7a (3 Jahre): Schwerpunkt der Untersuchung ist das Erkennen von Seh- und Hörstörungen, allergischer Erkrankungen und die Einleitung entsprechender Behandlungen. Außerdem richtet sich das Augenmerk auf Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen sowie Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Viele Kinder kommen zu diesem Zeitpunkt in den Kindergarten.

U8 (3,5 bis 4 Jahre): Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe, des Hör- und Sehvermögens, der Sprechentwicklung, des Zahnstatus und der Koordinationsfähigkeit.

U9 (5 Jahre): Ausführliche Untersuchung ein Jahr vor Schuleintritt. Umfangreich geprüft werden Organfunktionen, Seh- und Hörvermögen, grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, geistige, seelische und soziale Entwicklung sowie das Sprachvermögen.

Einschulungsuntersuchungen fallen in die Verantwortung des Schulärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter und ersetzen die Vorsorgeuntersuchungen des Kinder- und Jugendarztes nicht. Gegenseitige Mitteilungen und der Abgleich der Untersuchungsergebnisse sind für die Einschulung und ggf. weitere Fördermassnahmen sehr wichtig. Dafür sind zur Zeit die Eltern verantwortlich.

U10 (7 bis 8 Jahre): Wie geht es in der Schule? Erkennen und Behandlungseinleitung von Entwicklungsstörungen wie zum Beispiel Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen sowie Störungen der motorischen Entwicklung und des Verhaltens (ADHS).

* U11 (9 bis 10 Jahre): Wie geht es in der Schule? Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll unter anderem der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen sowie gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.

J1 (12 bis 14 Jahre): Hat die Pubertät begonnen? Der Jugendliche hat ein Wörtchen mitzureden. Bei der ersten Jugendgesundheitsuntersuchung wird der körperliche und geistige Zustand überprüft: Größe, Gewicht, Blut, Harn, Kropfbildung (Struma) sowie der Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen. Zudem werden Impfstatus und Blutdruck erfasst sowie besondere familiäre Situationen, schulische Entwicklung, Gesundheitsverhalten, Pubertätsentwicklung, Drogenmissbrauch und Sexualverhalten besprochen.

* J2 (16 bis 18 Jahre): Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.

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* U 10, U11 und J2  werden in Baden - Württemberg von den BKKs, GEK, TK, Privatversicherungen und wenigen anderen Kassen übernommen. Das gilt nur innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume. 

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Sinnvolle „Mitbringsel“
Vorsorgeheft und Impfbuch sollten zu Vorsorge- oder Impfterminen nicht fehlen.
Da sich besonders Säuglinge auf dem eigenen Handtuch wohl fühlen und da der Umweltschutz uns alle betrifft, bitten wir Sie, Ihre eigenen Wickelunterlagen mitzubringen
 
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