Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Berufsausübungsgemeinschaft Fachärzte für Kinder-und Jugendmedizin ∙ Dr.med.Christopher Gerken ∙ Dr.med.Anne Lehman-Leo ∙ Dr.med.Doris Sasse

Folgende Leistungen sind keine Kassenleistungen und werden privat verrechnet:
Neben den Leistungen, die wir auf unserer Seite „Leistungsspektrum“ bereits angeführt haben, bieten wir auch sogenannte Individuelle Gesundheits-Leistungen (=IGeL) an, die von den Krankenkassen leider nicht erstattet werden; Diese Liste ist von der kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gemeinsam erstellt worden. Die Honorare sollen mit dem 1,5-fachen Satz der GOÄ (d.i. die Gebührenordnung für Privatpatienten) vergütet werden. Diese Leistungen - z. T. sind sie schon bekannt - sind:

  • Sportärztliche Untersuchungen

  • Untersuchungen für Ferienfreizeiten

  • Reiseuntersuchungen, -beratung und Reiseimpfungen

  • U 10 und U11: Vorsorgeuntersuchung mit 7-8 bzw. 9-10 Jahren je nach Krankenkasse aber Kassenleistung

  • Kindergartenuntersuchungen

  • Atteste zur Vorlage bei Behörden

  • Gutachten (z.B. für Versicherungen), ggfs. mit entsprechenden Untersuchungen

  • EKG auf Wunsch

  • Lungenfunktionsmessung (Spirometrie)

 

U 10/ U11:
Diese Vorsorge-Untersuchungen „schließen“ die Lücke zwischen U9 und J1. Auch hier findet eine gründliche körperliche Untersuchung statt, die auch einen Hör-, Seh- und Farbtest umfasst, ebenso eine Urinuntersuchung. Hier ist auch Platz für die Besprechung von eventuellen psychosozialen Problemen (Schule, Freundeskreis etc.).

Zusatzbemerkung: sollten bei diesen und anderen IGeL-Untersuchungen Auffälligkeiten auftreten, sind die folgenden Untersuchungen selbstverständlich wieder von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Leistungen!

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