Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Stefan Leps, Dr. Monika Leps, Fachärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin,
Neonatologie, Kinder-Pneumologie, Allergologie, Naturheilverfahren, Reisemedizin, Gelbfieberimpfstelle

Liebe Eltern, Kindergärtnerinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Psychologinnen,

Kinderarztpraxen sehen sich in immer größerem Umfang dem von außen herangetragenem Wunsch ausgesetzt, Kindern eine Heilmittelverordnung in Form von Logopädie und /oder Ergotherapie zu verordnen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass schon minimalste Auffälligkeiten, wie etwa das fehlerhafte Halten eines Stiftes bei einem Erstklässler oder das fehlerhafte Aussprechen des "Sch" bei einem Kind mit fehlenden Schneidezähnen vor dem Zahnwechsel von Seiten der Erzieherinnen den Wunsch einer Ergotherapieverordnung oder Logopädieverordnung nach sich zieht.
Wir Ärzte können aber längst nicht in all diesen Fällen Heimittel verordnen! Einerseits deswegen nicht, weil die Heilmittelrichtlinien dies schlicht nicht zulassen, andererseits nicht, weil eine zu frühe "Übertherapie" der Kinder keinesfalls nur förderlich ist.

Unter folgendem Link können Sie die Heilmittelrichtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns selbst nachlesen: Heilmittelrichtlinien

Wie sie sehen, sind wir Ärzte angehalten, nach sogenannten WANZ-Kriterien zu verordnen, das bedeutet:

Wirtschaftlich
Ausreichend
Notwendig
Zweckmäßig

Klassische Beispiele von Verordnungswünschen, welche diesen Kriterien nicht standhalten können, wären:

Der Wunsch nach Logopädie bei einem Immigrantenkind, welches zwar in der deutschen Sprache Artikulationsstörungen, grammatische Defizite o.ä.aufweist, nicht jedoch in der Muttersprache. Dies ist ein typischer Fall von Förderung der deutschen Sprache in der Schule durch zusätzlichen Sprachunterricht. Wir sind in unserer Praxis in der glücklichen Lage, die Untersuchungen zur Notwendigkeit von Logopädie auch in arabischer, kurdischer und italienischer Sprache durchführen zu können. Kinder, welche wegen der Frage der Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung in unserer Praxis vorgestellt werden, werden ausführlich bezüglich der Aussprache und Grammatik sowie des Satzbaus getestet. Vor Erstverordnung von Logopädie ist noch ein Hörtest beim HNO-Arzt zum Ausschluß einer Hörstörung als Ursache der Sprachstörung notwendig.

Die Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an bayerischen Grund-und Mittelschulen umfassen

  • den Vorkurs Deutsch 240,
  • die Deutschklassen,
  • die DeutschPLUS-Differenzierung,
  • die DeutschPLUS-Kurse.

siehe: Deutschförderung an bayerischen Grund-und Mittelschulen

Wir bitten Erzieherinnen und Lehrkräfte dafür zu sorgen, dass diese Möglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft werden, bevor uns Kinder mit Migrationshintergrund zur Verordnung von Logopädie vorgestellt werden.

Der Wunsch nach Verordnung von Ergotherapie für einen Erstklässler, der noch recht krakelig malt und schreibt um die Stifthaltung zu verbessern. Solange hier kein neurologisches Defizit zugrunde liegt, ist es Aufgabe der Schule und der Eltern, dem Kind beizubringen, wie man einen Stift richtig hält. Kinder, welche uns mit dieser Fragestellung vorgestellt werden, untersuchen wir ausführlich neurologisch.

In beiden o.g. Beispielen kann keine Verordnung zu Lasten der Krankenkassen ausgestellt werden.

Wir möchten Sie daher bitten, dies in Zukunft zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass Heilmittelverordnungen immer erst nach ausführlicher Diagnostik in unserer Praxis verordnet werden können.
Sollten sie mit Ihren Kind ein Termin zur Untersuchung wegen fraglicher Notwendigkeit von Ergotherapie haben, bringen Sie bitte die Schulhefte und Zeugnisse Ihres Kindes mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Und zum Schluß ein ganz harter Fall für die Logopädie:

Luis aus Südtirol: Die Entstehung der Sprachen