Ihre Haus- & Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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IGEL Leistungen (= individuelle Gesundheitsleistungen)
Damit sind Leistungen gemeint, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden:
Diese Leistungen berechnen wir je nach Aufwand zum 1,0 bis 3,5 fachen Satz der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) ab.