Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dehtleff Banthien, Dr. med. Jens Uwe Meyer

Eltern und erwachsene Kontaktpersonen von Babys müssen ihren Masern und Keuchhusten - Impfschutz überprüfen lassen

Säuglinge und Kleinkinder sind (nicht nur) bei Masern und Keuchhusten auf sicheren Impfschutz der sie umgebenden Menschen angewiesen. 

Gegen Masern können sie erst ab dem 11. Lebensmonat die erste Impfung und erst ab dem 15. Lebensmonat die zweite, sicheren Immunschutz gebende, Impfung bekommen. Unter 2 - jährigen Kindern droht bei einer Wildinfektion mit Masern die SSPE (subsklerosierende Panenzephalitis), eine sich schleichend entwickelnde, unheilbar bis zum Tod ablaufende Gehirnentzündung.

Nur 25% der Erwachsenen ab dem Geburtsjahr 1970 weisen einen ausreichenden Immunschutz gegen Masern auf. Denn damals wurde die Impfung unregelmäßig gemacht.

Wer unsicher ist ob er zweimal geimpft wurde, keinen Impfpass oder andere Dokumente über die Impfungen findet oder nachweislich nur einmal geimpft wurde sollte sich impfen lassen, um sein Kind und sich selbst zu schützen.

Bei Keuchhusten bestehen im Erwachsenenalter große Lücken im Immunschutz. Anders als bei anderen Impfungen bietet die im Kindesalter möglicherweise erfolgte Impfung keinen zuverlässigen Schutz mehr im Erwachsenenalter. Auch die durchgemachte Erkrankung bietet dann keinen zuverlässigen Schutz mehr. Bei Säuglingen baut sich der Immunschutz gegen Keuchhusten nur langsam im Laufe des ersten Lebensjahres auf. Erst etwa 4 - 6 Wochen nach der 3. Keuchhusten - Impfung (Bestandteil der 6 - fach Kombinationsimpfung) sind die Säuglinge gegen eine Infektion mit Keuchhusten geschützt. Deshalb ist eine frühzeitige Auffrischung der Immunität durch eine Impfung bei allen Erwachsenen Kontaktpersonen eines Neugeborenen erforderlich. 

Eine Blutuntersuchung zur Prüfung des Immunschutzes ist unnötig und teuer.

Eine Impfung bei bestehendem Immunschutz ist vollkommen unschädlich.

Das Nebenwirkungsrisiko der Masernimpfung: Rötung und Schwellung an der Einstichstelle. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Ausschlag nach 5 – 10 Tagen (maximal 20%).

Bei der Keuchhustenimpfung kann es zu Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle sowie zu einem leichten Krankheitsgefühl innerhalb von 48 Stunden nach der Impfung kommen. 

Diese Folgezustände der Impfungen sind ungefährlich

Die Maser - Impfviren können nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden

Ein Zusammenhang zwischen Masern – Impfung und schweren Erkrankungen, Todesfällen oder chronischen Erkrankungen konnte in keinem Fall nachgewiesen werden.

Folgen der Masernerkrankung: Gehirnentzündungen (1/1000). Eine besonders schwere Form ist die SSPE: tödlich verlaufender Abbau des Gehirns. Unheilbar. Lungenetzündungen, Mittelohrentzündungen.

Folgen der Keuchhustenerkrankung: Schwere Infektionen der Atemwege mit Lungenentzündungen und - bei Säuglingen besonders gefürchtet - Atemstillständen.

Die Impfungen gegen Masern/ Mumps/ Röteln und Wundstarrkrampf/ Diphterie/ Keuchhusten für Erwachsene sind von der ständigen Impfkommission empfohlen und eine Kassenleistung.

Ihr Praxisteam Kinder- und Jugendärzte Banthien & Dr. Meyer

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