Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr.med. Gunthild Kayser, Bonn

Terminsystem

Für einen reibungslosen Ablauf müssen alle mitmachen!

  • Wenn Sie in die Sprechstunde kommen möchen, vereinbaren Sie zuvor bitte immer einen Termin.
  • Kommen SIe bitte nicht "auf´s Geratewohl" vorbei.
  • Unangemeldete Patienten erhalten einen Termin zu einem späteren Zeitpunkt, bei gegebener Dringlichkeit selbstverständlich kurzfristig. 
  • Auch wenn Ihr Kind plötzlich krank wird und von Schule oder Kindergarten abgeholt werden muss, rufen Sie uns bitte vorher kurz an.
  • Dennoch ist manches unvorhersehbar. Sollte sich Ihr Termin deutlich verzögern, verständigen wir Sie.
  • Haben Sie Verständnis dafür, daß wir uns in Stoßzeiten auch mal zügig auf das Wesentliche konzentrieren müssen.

Rezepte

"Nicht jede Beratung erfordert ein Rezept. Vor der Verordnung soll der Arzt prüfen, ob Arznei erforderlich ist oder ob sie durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann." So sahen es bereits 1959 die "Richtlinien über die Verordnung von Arznei in der kassenärztlichen Versorgung" vor - und daran hat sich bis heute nichts geändert!

Seien es Verordnungen für Arzneimittel oder für Heilmittel (Logopädische Therapie, Ergotherapie, Krankengymnastik): es gibt sie nicht "auf Wunsch". 

Meine Aufgabe ist es, Patienten persönlich zu untersuchen und ihnen die Therapie zukommen zu lassen, die sie benötigen. Wenn Sie Ihr Kind nicht in der Praxis vorstellen möchten, kann ich keine Verordnung ausstellen.

Gleichwohl steht Ihnen eine Selbstmedikatiion (auf eigene Kosten) frei.


Keine nachträglichen Verordnungen

Das Nachrezeptieren von Medikamenten oder Therapien sowie das Rückdatieren von Überweisungen sind nicht erlaubt. Auch eine rückwirkende Ausstellung einer "Kinder-AU" (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) ist grundsätzlich nicht zulässig.