Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarzt-Praxis Bremerhaven Sandra Lunter & Katarina Schott

Leistungsspektrum:

Unsere Praxis hält ein breites Angebot an speziellen Therapien und medizinisch-technischen Untersuchungsmöglichkeiten für den Kinder- und Jugendbereich vor:

EKG  (zur Diagnostik angeborener u. erworbener Herzerkrankungen im Säuglings- und Kindesalter).

Lungenfunktion und Allergietestungen (auf der Haut oder per Blutentnahme) Wichtig für Diagnostik und Therapie von allergischen Krankenheiten und Asthma.

Sonographien (Ultraschalluntersuchungen)

(der Säuglingshüften- kann zur Zeit nicht angeboten werden)
des kindlichen Gehirns
von Nieren und Blase
und des gesamten Bauchraumes.

Problemzentrierte EIterngespräche (z.B. bei Verhaltensstörungen/Erziehungsproblemen)

Wir unterstützen komplementärmedizinische Behandlungsansätze (z.B.Homöopathie und Ostheopathie)

Außerdem führen wir Sprachuntersuchungen, Hör- u. Sehtestungen und Entwicklungsneurologischen Untersuchungen auch außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen durch.

Diese Untersuchungsmöglichkeiten unterstützen die kompetente Betreuung von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen (z.B. Asthma, Herzkrankheiten,Epilepsien und andere Nervenkrankheiten, Nierenerkrankungen, ADS, Stoffwechselkrankheiten u.v.a.), die in unserer Praxis in Eigenregie, bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten oder spezialisierten Praxen und Ambulanzen an verschiedenen Krankenhäusern durchgeführt werden.

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten Medizinischen Präventionsmaßnahmen.
Natürlich werden alle Vorsorgen von der U2 (4-5 Tage nach der Geburt) bis zur J1 (12.-14. Geburtstag) in unserer Praxis nach Terminabsprache zeitgerecht und fachärztlich kompetent durchgeführt.

Weiterbildung

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Aktuelle Meldungen

FFP2-Masken empfohlen

Für Patienten bzw. deren Begleitpersonen ab 15 Jahren wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt zum 07.04.2023.