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Masern

Therapie

Kommen gesunde, aber ungeimpfte Menschen mit Masernerkrankten in Kontakt, kann der Ausbruch der Masern durch eine rechtzeitige postexpositionelle Impfung wirksam unterdrückt werden. Bei abwehrgeschwächten Patienten und chronisch kranken Kindern ist eine postexpositionelle Prophylaxe von Masern auch als passive Immunisierung durch eine Gabe von humanem Immunglobulin innerhalb von 2–3 Tagen nach Kontakt möglich.

Soweit Ihr erkranktes Kind es zulässt, sollte es strikte Bettruhe bei absoluter Schonung einhalten. Erst nach drei Tagen ohne Fieber darf es wieder aufstehen. Der Raum sollte gut gelüftet sein und außerdem ist eine Abdunkelung – ohne direkten Lichteinfall auf den kleinen Patienten - empfehlenswert, sofern Ihr Kind während der Erkrankung lichtempfindlich reagiert.

Bereiten Sie Ihrem Kind mehrere leichte Mahlzeiten über den Tag verteilt zu. Um das Immunsystem zu stärken, sollten ausreichend Vitamin A (in Karotten, Spinat, Paprika usw.) sowie Vitamin C (in Zitrusfrüchten, Erdbeeren, Himbeeren, Salat usw.) enthalten sein.

Bei Fieber helfen ausreichende Flüssigkeitszufuhr, ab 38,5 Grad Celsius kalte Wadenwickel und nach Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendarzt kann eventuell ein fiebersenkendes Medikament gegeben werden. Hustenstillende Mittel lindern den Hustenreiz. Eventuell wirken Sekret lösende Mittel erleichternd. Beides sollte jedoch nie zusammen eingenommen werden! Eltern sollten deshalb nach Anweisung ihres Kinder- und Jugendarztes handeln. Bei einer bakteriellen Superinfektion, meist Mittelohr- oder Lungenentzündung, wird ein Antibiotikum verabreicht.

Tipps für Eltern

Sobald Sie Symptome einer Maserninfektion bei Ihrem Kind feststellen, sollten Sie unverzüglich einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen.

Bekommt Ihr krankes Kind Fieberkrämpfe, eine starke Augenentzündung, Atembeschwerden, starke Kopfschmerzen, Erbrechen, Bewusstseinsstörungen oder einen steifen Nacken, kann es sich um eine Hirnhautentzündung (postinfektiöse Enzephalitis) handeln. Dann sollte sofort der Notarzt gerufen werden.

Um zu verhindern, dass Ihr Kind sein Umfeld ansteckt, sollten Sie es bis zum Abklingen der Symptome nicht mit Verwandten und Freunden in Kontakt kommen lassen, es sei denn diese sind geimpft oder haben Masern durchgemacht.

In den Kindergarten oder die Schule darf Ihr Kind gemäß Infektionsschutzgesetz erst wieder nach Abklingen der Symptome, frühestens fünf Tage nach Ausbruch des Hautausschlags. Besser ist allerdings, wenn Sie Ihr Kind ein bis zwei Wochen zu Hause behalten, damit es sich erholen kann, denn Masern sind eine ernstzunehmende Erkrankung.

Halten Sie Ihr noch nicht geimpftes Baby von Kindern, die die Masern gerade durchmachen, sehr sorgfältig fern.