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Epilepsie

Auswirkungen

Die Prognose für die verschiedenen Epilepsieformen ist sehr unterschiedlich. 70% der Epilepsien können mit den heute zur Verfügung stehenden Medikamenten jedoch so behandelt werden, dass Anfallsfreiheit erreicht wird.
Das Kind muss seine Medikamente allerdings regelmäßig einnehmen, oft nur für ein paar Jahre, manchmal aber auch ein Leben lang. Nach mehrjähriger Anfallsfreiheit kann bei Kindern in Absprache mit dem behandelnden Arzt, ein Versuch unternommen werden, die Medikamente zu reduzieren, da es gerade im Kindesalter nach einigen Jahren zu einer spontanen Ausheilung der Krankheit kommen kann – vorausgesetzt, es wurde keine Ursache für die Epilepsie gefunden.

Epilepsie und die weitere Entwicklung des Kindes

Meist haben epileptische Anfälle bzw. die Erkrankung an Epilepsie keine Auswirkungen auf die normale Entwicklung des Kindes. Auch bei wiederholten großen Anfällen kommt es in der Regel nicht zu einem geistigen Abbau. Bei komplizierten, lang andauernden Fieberkrämpfen sowie wiederholten Anfällen mit längerem Atemstillstand und erheblichem Sauerstoffmangel kann es jedoch zu Nervenschädigungen kommen, die auf Dauer bedeutsam sein können. Meist liegt in diesen Fällen allerdings eine Vorschädigung des Gehirns vor, die erst die Grundlage der Epilepsie bildet.

Die Prognose kann ferner vom Therapieerfolg abhängen.

Schule, Beruf - Epilepsie hat soziale Folgen

Die Diagnose einer chronischen Erkrankung bedeutet immer eine schwere Belastung des Patienten und seines Umfeldes. Sie wirft Kinder und Jugendliche nicht selten sozial, schulisch und später auch beruflich aus der Bahn. Die Krankheit Epilepsie ist zudem stark von negativen Vorurteilen geprägt. So befanden bei einer Umfrage 1996 noch 27% der Befragten, dass Kinder mit Epilepsie eine Sonderschule besuchen sollten, 20% hielten Epilepsie für eine Geisteskrankheit. Die Deutsche Epilepsievereinigung (DE) teilt mit, dass nur jeder 20. erkrankte Jugendliche direkt in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden könne. Ursache sei aber nicht die Erkrankung an sich, sondern die Unwissenheit darüber.

Aus Angst vor Vorurteilen versuchen viele Eltern und Angehörige, mit allen Mitteln die Krankheit vor der Umwelt zu verheimlichen. Doch Verheimlichungen helfen dem epilepsiekranken Kind nicht, seine soziale Integration zu bewältigen. Aus Furcht vor Diskriminierung geben viele Eltern die Epilepsie ihres Kindes, gerade beim Besuch weiterführender Schulen nicht an. Dabei ist es wichtig, dass ein Lehrer bestimmte Anfälle, besonders die unauffälligen Absencen, nicht als Aufmerksamkeitsstörungen abtut.

Bis zu 80% der Kinder mit Epilepsie sind durchschnittlich intelligent und können daher die ihnen entsprechende Regelschule besuchen. Dennoch hat jedes 2. Kind Schul- und Lernschwierigkeiten. Ursachen können die Krankheit selbst oder Medikamente, aber auch familiäre oder psychosoziale Aspekte sein. Um Fehleinschätzungen zu verhindern, ist es deshalb erforderlich, dass sich Eltern, Lehrer und Erzieher genau über die Krankheit sowie über das spezielle Krankheitsbild des Kindes informieren.

Außerdem haben Lehrer Möglichkeiten, das Schicksal des epilepsiekranken Kindes zu erleichtern. Dies kann in Form von Stärkung der Persönlichkeit durch Verständnis und Anerkennung geschehen, durch Hilfe bei der Betonung der „Normalität“ der Erkrankung oder durch genaue Beobachtung von Anfällen während der Schulzeit, in der die Eltern nicht zugegen sind. Merkblätter für Lehrer gibt es beim behandelnden Arzt.

Die Teilnahme am Sport ist durchaus erwünscht. Allerdings müssen gewisse Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden. Schwimmen ist nur unter Einzelaufsicht gestattet und Sportarten mit Absturzgefahr (Klettern u.a.) oder Tauchen sollten möglichst vermieden werden. Beim Wintersport sollte die Gefahr im Sessellifts berücksichtigt werden. Beim Geräteturnen benötigen die betroffenen Kinder immer Hilfestellung und eine dicke Matte als Unterlage. Leichtathletik, Bodenturnen, Ausdauersportarten und Ballspiele mit Ausnahme von Kopfballtraining sind im Allgemeinen uneingeschränkt möglich.

Die Teilnahme am Straßenverkehr (Fahrrad, Mofa, Führerschein) ist nur nach längerer Anfallsfreiheit (mindestens 2 Jahre) und mit Einverständnis des behandelnden Arztes möglich.