Vorsorge


Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Deshalb haben in Deutschland Kinder bis kurz nach Vollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt 9 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten , die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden. Krankheiten oder Entwicklungsstörungen können dadurch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die dabei entstehenden Kosten der Vorsorgeuntersuchungen müssen die Eltern nicht selbst tragen, sondern werden bei Einhaltung der Terminfristen von den Krankenkassen übernommen.

Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.

 
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