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Aktuelle Impfempfehlungen
Impfungen sind wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen kann. Impfungen verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt. Hier finden Sie alle offiziellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin.
Für alle Kinder Rund-um-Schutz von klein auf Ist das Baby gesund, wird es mit dem vollendeten 2. Lebensmonat (9. Woche) zum ersten Mal geimpft. Damit es nicht unnötig oft gepiekst werden muss und die Eltern nicht ständig beim Arzt sind, stehen mittlerweile sehr gut verträgliche Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Schon bei Babys erster Impfung wirkt beispielsweise ein einziger Impfstoff gegen sechs verschiedene Infektionskrankheiten gleichzeitig: Diphtherie,
Hepatitis B,
Hib (Haemophilus influenzae Typ b),
Keuchhusten,
Kinderlähmung
(Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus).
Der Impfstoff wird insgesamt viermal verabreicht.
Alle Impfungen des Kindes werden in einem Impfpass vermerkt. Fehlende Grundimmunisierungen müssen schnellstmöglich nachgeholt werden.
Schutz vor Durchfall durch Rotaviren Rotaviren lösen bei Säuglingen und Kleinkindern schwerste Durchfallserkrankungen mit Erbrechen aus. Die Rotavirus-Impfung wird in Sachsen deshalb als Standardimpfung seit dem 1.1.2008 empfohlen. Die SIKO, die Sächsische Impfkommission, hat diesen Schritt mit der hohen Krankheitslast durch diesen hoch ansteckenden Durchfallerreger für Kinder bis zum fünften Lebensjahr begründet. 2009 folgte das Land Brandenburg und nahm die Rotavirus-Impfung in die Liste der empfohlenen Impfungen auf, ebenso gerade das Land Mecklenburg-Vorpommern. Durchfallerkrankungen können bei kleinen Kindern zu teilweise lebensbedrohlichen Flüssigkeitsverlusten führen. Der wirksamste Schutz gegen Rotaviren ist - neben einer sorgfältigen Hygiene – die Schluckimpfung. Bei der Kostenübernahme orientieren sich die sächsischen Krankenkassen zwar an den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission, eine Verpflichtung dazu haben sie aber nicht. In Sachsen übernehmen u.a. die IKK Sachsen, die AOK PLUS, die Ersatzkassen in Sachsen und die IKK Sachsen die Kosten. Bundesweit wird die Schluckimpfung bisher nur von wenigen Kassen erstattet (z.B. TK). Jede Impfdose kostet etwa 85 Euro. Es gibt zwei Schluckimpfstoffe, die bei Säuglingen ab sechs Wochen anwendbar sind und sehr effizient gegen Rotavirus-Infektionen schützen. Innerhalb des ersten Lebenshalbjahres sollten sie - je nach Impfstoff - zwei- bzw. dreimal (mit einem Mindestabstand von vier Wochen) verabreicht werden. Die Grundimmunisierung muss bis zur 24 (26.). Woche abgeschlossen sein. Die Impfstoffe sind gut verträglich und können neben der Sechsfachimpfung und Pneumokokken-Konjugat-Impfung gegeben werden.
In Österreich, Belgien, Luxemburg und den USA wird die Rotavirus-Impfung bereits seit 2006/07 allgemein empfohlen.
Schutz vor Keuchhusten (Pertussis) Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung der Säuglinge und Kleinkinder gegen Keuchhusten
(im Alter von 2, 3 und 4 Monaten und eine weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten). Vor der Geburt eines Kindes sollte überprüft werden, ob bei engen Kontaktpersonen (Eltern, Geschwister, Tagesmütter, Großeltern) ein ausreichender Immunschutz (d.h. Impfung innerhalb der vorausgegangenen 10 Jahre) besteht. Ist dies nicht der Fall, sollte möglichst bis vier Wochen vor der Geburt des Kindes eine Immunisierung aller engen Kontaktpersonen nachgeholt werden. Wurde bei der Mutter der Impfschutz nicht vor der Schwangerschaft aktualisiert, sollte die Impfung in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes nachgeholt werden. Aufgrund der beobachteten hohen Keuchhusten-Erkrankungsraten bei Fünf- bis 15-Jährigen empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) seit Januar 2006 eine weitere Auffrischimpfung im Vorschulalter (im Alter von 5 bis 6 Jahren) mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff (Tetanus-Diphtherie-azelluläre Pertussis). Der Abstand zur letzten Tetanus-Impfung sollte dabei mehr als fünf Jahre zurückliegen. Wegen der geringen Dauer der Immunität (sowohl nach Erkrankung als auch nach Impfung nur ca. 10 bis 12 Jahre) können sich Jugendliche wieder neu anstecken! Deshalb ist eine Auffrischimpfung im Kindes- und Jugendalter (9 bis 17 Jahre) wichtig.
Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO seit Juli 2009, die nächste fällige Tetanus- und Diphtherie-Impfung in Kombination mit einem Keuchhustenimpfstoff . Damit sollen u.a. Säuglinge besser vor einer Ansteckung durch Erwachsene geschützt werden.
Schutz vor Pneumokokken Die Impfung gegen Pneumokokken (Erreger einer Hirnhautentzündung (Meningitis) , Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung) wird von der STIKO seit Juli 2006 für alle Säuglinge und Kleinkinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat empfohlen sowie für ältere Kinder und Jugendliche mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (z.B. HIV-Infektion, nach Knochenmarktransplantation, Sichelzellanämie).
Bis vor einigen Jahren konnte man Kinder erst ab 2 Jahren impfen. Seit Juli 2001 steht in Deutschland jedoch ein so genannter Konjugat-Impfstoff zur Verfügung, der bereits im Säuglingsalter bei guter Verträglichkeit einen wirksamen Schutz vor schweren Pneumokokken-Erkrankungen leistet. Dieser siebenvalente Impfstoff (wirksam gegen sieben Erreger) sollte nicht zusammen mit dem Meningokokken-Konjugat-Impfstoff verabreicht werden.
Seit Ende März 2009 ist ein zweiter zehnvalenter Impfstoff (wirksam gegen 10 Erreger) erhältlich, der zeitgleich mit den Standard-Kinderimpfungen in den ersten beiden Lebensjahren - der Sechsfach-Impfung, der Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV) sowie der Meningokokken-Impfung verabreicht werden kann.
Säuglinge und Kinder (vom vollendeten 2. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) erhalten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff nach folgendem Schema:
- Säuglinge ab dem vollendeten 2. Lebensmonat bis zu einem Alter von 6 Monaten: 3 Impfungen im Abstand von jeweils 1 Monat, gefolgt von einer 4. Impfung im 2. Lebensjahr
- ungeimpfte Säuglinge im Alter von 7–11 Monaten: 2 Impfungen im Abstand von 1 Monat, gefolgt von einer 3. Impfung im 2. Lebensjahr
- ungeimpfte Kinder im Alter von 12–23 Monaten: 2 Impfungen im Abstand von 2 Monaten
- ungeimpfte Kinder im Alter von 24–59 Monaten: 1 Impfung
Personen mit fortbestehender gesundheitlicher Gefährdung können ab vollendetem 2. Lebensjahr Polysaccharid-Impfstoff erhalten. Bei den – wie empfohlen – zuvor mit Konjugat-Impfstoff geimpften Kindern beträgt der Mindestabstand zur Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff 2 Monate.
Schutz vor Masern, Mumps und Röteln Außerdem wird von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut in Berlin (STIKO) ab dem vollendeten 11. Lebensmonat eine zweimalige kombinierte Schutzimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) empfohlen. Diese Impfung kann mit einer Impfung gegen Windpocken kombiniert werden. Es steht auch ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern,
Mumps,
Röteln
und Windpocken
zur Verfügung (MMRV). Zwischen beiden Impfungen sollten vier bis sechs Wochen liegen. Sollten ungeimpfte bzw. nur einmal geimpfte Kinder Kontakt zu Personen mit Masern, Mumps oder Röteln haben, empfiehlt die STIKO Kinder innerhalb von drei Tagen gegen MMR zu impfen. Die Impfung sollte nicht zusammen mit dem Meningokokken-Konjugat-Impfstoff verabreicht werden.
Schutz vor Windpocken (Varizellen) Die STIKO empfiehlt aufgrund der Komplikationsmöglichkeiten durch die Erkrankung seit Juli 2004 eine Impfung für alle Kinder im 2. Lebensjahr. Die Impfung gegen Windpocken
wird in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, entweder gleichzeitig mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen nach dieser. Es steht auch ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung (MMRV), der zweimal verabreicht wird. Auch wenn die Varizellen-Impfung unabhängig von der MMR-Impfung gegeben wird, sind zwei Impfungen erforderlich. Die zweite Dosis sollten Kinder im Alter von 15 bis 23 Monaten erhalten. Der Mindestabstand zwischen den zwei Dosen Varizellen- bzw. MMRV-Impfstoff sollte 4 bis 6 Wochen betragen. Die Varizellen-Impfung kann, wenn sie nicht im 2. Lebensjahr erfolgte, jederzeit nachgeholt werden. Darüber hinaus sollten ungeimpfte Jugendliche zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr, die noch keine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben, geimpft werden. Die Impfung sollte nicht zusammen mit dem Meningokokken-Konjugat-Impfstoff verabreicht werden.
Schutz vor Meningokokken Bakterielle Hirnhautentzündungen werden neben Haemophilus influenzae Typ b und Pneumokokken auch durch Meningokokken
ausgelöst. Besonders gefährlich ist eine sehr rasch verlaufende Sepsis (Waterhouse-Friderichsen-Syndrom ) Für alle Kinder empfiehlt die Ständige Impfkommission seit Juli 2006 eine Impfung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat. Der Meningokokken-Konjugat-Impfstoff sollte nicht gleichzeitig mit Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff oder MMR- und Varizellen oder MMRV-Impfstoff gegeben werden.
Bei den Meningokokken gibt es 13 Untergruppen, von denen in Deutschland fast ausschließlich C und B vorkommen. Die Serogruppe B macht etwa 65% der Meningokokken-Infektionen aus. Gegen diese Untergruppe ist noch keine Impfung möglich. Die Meningokokken-Konjugat-Impfung schütz nur gegen Erkrankungen durch Meningokokken der Serogruppe C. Die meisten Krankheitsfälle treten im Säuglings- und Kleinkindalter sowie bei Jugendlichen auf. Die Meningokokken-Fälle der Untergruppe C erhöhten sich in Deutschland von etwa 22% im Jahr 2001 auf etwa 29% 2002. Bei diesem Serotyp ist der Anteil der Sterblichkeit und schweren Folgeschäden besonders hoch. Die Impfung ist gut verträglich und schützt wahrscheinlich lebenslang vor einer Infektion mit dieser Serogruppe.
Für Jugendliche, die zum Schüleraustausch oder Studium für längere Zeit in ein Land gehen, das eine generelle Impfempfehlung für Meningokokken der Serogruppe C hat, empfiehlt die STIKO eine Meningokokken-Konjugat Impfung (z.B. England, Spanien, Niederlande, Kanada). Ein besonders hohes Risiko für Meningokokken-Erkrankungen besteht u.a. in tropischen Gebieten, wo die Erreger der Gruppen A und C für epidemieartige Ausbrüche verantwortlich sind, vor allem im so genannten Meningitisgürtel Afrikas (südlich der Sahara vom Sudan bis zum Senegal) sowie in Südamerika. Reisende in diese Länder müssen mit 2- bzw. 4-valentem Polysaccharidmpfstoff geimpft werden. Kinder unter 2 Jahren bilden auf Polysaccharidimpfstoffe keine ausreichenden Antikörper. Reisen in entsprechende Länder sind daher für kleine Kinder nicht zu empfehlen.
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs durch Humane Papillomviren (HPV) Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts hat die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen. Damit soll die Zahl der Gebärmutterhalskrebsfälle zukünftig deutlich verringert werden. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden, um eine Ansteckung mit den sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), welche für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind, zu verhindern. Sie wird in drei Injektionen innerhalb eines halben Jahres verabreicht. Es gibt jedoch noch weitere krebserregende Viren-Typen bei den Papillomviren. Daher wird für die Geimpften auch zukünftig die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit dem so genannten Pap-Abstrich unerlässlich bleiben.
Schutzimpfungen sind nun Pflichtleistungen Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind Leistungen für Schutzimpfungen seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach § 20 d SGBV haben Versicherte Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Für kleine Risikopatienten Schutz vor Grippe (Influenza) Kinder mit chronischer Bronchitis,
Stoffwechselstörungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Niere sollten zusätzlich gegen Grippe
geimpft werden. Dies ist bei Kindern ab dem 6. Lebensmonat möglich. Die Impfung gibt Schutz für ein Jahr und sollte im Herbst, also vor Ausbruch der alljährlichen Grippewelle, durchgeführt werden. Nicht geimpft werden sollten Kinder mit einer bekannten Allergie gegen Inhaltsstoffe des Grippe-Impfstoffes oder einer Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß.
Schutz vor Haemophilus influenzae Typ b Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Impfung gegen Hib
(Haemophilus influenzae Typ b) nur in seltenen Fällen (z.B. fehlender Milzfunktion) nötig. Nach engem Kontakt mit invasiver Hib-Infektion sollten alle Haushaltsmitglieder ab einem Alter von 1 Monat geimpft werden, sofern sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind befindet oder eine Person mit einem Immundefekt.
Nähere Informationen zu den einzelnen Impfungen finden Sie bei der Beschreibung der Krankheitsbilder in der Rubrik Krankheiten A-Z.
www.kinderaerzte-im-netz.de ist Mitglied im WHO Vaccine Safety Net
Diese Seite wird regelmäßig, d.h. mindestens einmal monatlich, überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Letzte Aktualisierung: Oktober 2009
Quellen: Aktuelle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts in Berlin, Epid. Bulletin 27.7.2009/Nr. 30, Epid. Bulletin 25.7.2008/Nr. 30, Ärzteblatt Sachsen 12/2007, Epid. Bulletin 13.7..2007/Nr. 28, Epid. Bulletin 23.3..2007/Nr. 12, Epid. Bulletin 28.7.2006 / Nr. 30, Epid. Bulletin 29.7.2005 / Nr. 30, 05.08.2005 / Nr. 31, 23.7.2004 / Nr. 30 und 6.8.2004 / Nr. 32
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