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Aktuelle Impfempfehlungen
Impfungen sind wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen kann. Impfungen verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt. Hier finden Sie alle offiziellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin.
Für alle Kinder
Rund-um-Schutz von klein auf Ist das Baby gesund, wird es mit dem vollendeten 2. Lebensmonat (9. Woche) zum ersten Mal geimpft. Damit es nicht unnötig oft gepiekst werden muss und die Eltern nicht ständig beim Arzt sind, stehen mittlerweile sehr gut verträgliche Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Schon bei Babys erster Impfung wirkt beispielsweise ein einziger Impfstoff gegen sechs verschiedene Infektionskrankheiten gleichzeitig: Diphtherie,
Hepatitis B,
Hib
(Haemophilus influenzae Typ b), Keuchhusten,
Kinderlähmung
(Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf
(Tetanus). Der Impfstoff wird insgesamt dreimal im ersten Lebenshalbjahr und einmal im zweiten Lebensjahr verabreicht.
Schutz vor Pneumokokken Die Impfung gegen Pneumokokken (Def. Pneumokokken: Erreger einer Hirnhautentzündung [Meningitis], Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung) wird von der STIKO seit Juli 2006 für alle Säuglinge und Kleinkinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat empfohlen sowie für ältere, bisher nicht geimpfte Kinder und Jugendliche mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (z.B. Immundefekten wie HIV-Infektion, nach Knochenmarktransplantation, Sichelzellanämie, sowie chronischen Erkrankungen z.B. des Herz-Kreislaufsystems, Asthma, Diabetes u.a.). Alle Säuglinge erhalten den Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff parallel zum oben erwähnten 6fach-Impfstoff (insgesamt viermal in den ersten 12 bis 23 Monaten).
Schutz vor Durchfall durch Rotaviren Rotaviren
lösen bei Säuglingen und Kleinkindern schwerste Durchfallerkrankungen mit Erbrechen aus. Die Rotavirus-Impfung wird in Sachsen deshalb als Standardimpfung seit dem 1.1.2008 empfohlen. Die SIKO, die Sächsische Impfkommission, hat diesen Schritt mit der hohen Krankheitslast durch diesen hoch ansteckenden Durchfallerreger für Kinder bis zum fünften Lebensjahr begründet. 2009 folgte das Land Brandenburg und nahm die Rotavirus-Impfung in die Liste der empfohlenen Impfungen auf, ebenso das Land Mecklenburg-Vorpommern. Durchfallerkrankungen können bei kleinen Kindern zu teilweise lebensbedrohlichen Flüssigkeitsverlusten führen. Der wirksamste Schutz gegen Rotaviren ist - neben einer sorgfältigen Hygiene – die Schluckimpfung. Bei der Kostenübernahme orientieren sich die sächsischen Krankenkassen zwar an den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission, eine Verpflichtung dazu haben sie aber nicht. In Sachsen übernehmen u.a. die IKK Sachsen, die AOK PLUS, die Ersatzkassen in Sachsen und die IKK Sachsen die Kosten. Bundesweit wird die Schluckimpfung bisher noch nicht von der STIKO empfohlen, allerdings von einigen Kassen bereits erstattet (siehe Liste der Krankenkassen im Fokus).
Die komplette Impfserie kostet 135 bis 150 Euro. Es gibt zwei Schluckimpfstoffe, die bei Säuglingen ab sechs Wochen anwendbar sind und sehr effizient gegen Rotavirus-Infektionen schützen. Innerhalb des ersten Lebenshalbjahres sollten sie - je nach Impfstoff - zwei- bzw. dreimal (mit einem Mindestabstand von vier Wochen) verabreicht werden. Die Grundimmunisierung muss bis zur 24 (26.). Woche abgeschlossen sein. Die Impfstoffe sind gut verträglich und können neben der Sechsfachimpfung und Pneumokokken-Konjugat-Impfung gegeben werden.
Schutz vor Masern, Mumps und Röteln Außerdem wird von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut in Berlin (STIKO) ab dem vollendeten 11. Lebensmonat eine zweimalige kombinierte Schutzimpfung gegen Masern,
Mumps
und Röteln
(MMR-Impfung) empfohlen. Diese Impfung kann mit einer Impfung gegen Windpocken
kombiniert werden, da auch ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung steht (MMRV, siehe unten). Zwischen beiden Impfungen sollten vier bis sechs Wochen liegen. Sollten ungeimpfte bzw. nur einmal geimpfte Kinder Kontakt zu Personen mit Masern, Mumps oder Röteln haben, empfiehlt die STIKO, Kinder innerhalb von drei Tagen gegen MMR zu impfen.
In folgenden Situationen kann eine MMR-Impfung bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen:
- vor dem regelmäßigen Besuch in einer Gemeinschaftseinrichtung.
- nach möglichem Kontakt mit einem Masernkranken.
Wenn die erste Impfung früher als mit 11 Monaten erfolgt ist, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht werden.
Bei einem Krankheitsausbruch sollten Kontaktpersonen, die nach 1970 geboren sind, mit unklarem Impfstatus eine Impfung erhalten.
Aufgrund der großen Impflücken bei jungen Erwachsenen wird die MMR-Impfung inzwischen auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, wenn sie in der Kindheit nur eine Impfung erhalten haben oder noch nicht geimpft sind bzw. der Impfstatus unbekannt ist. Insbesondere sollte das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene gegen Masern und Mumps geimpft sein.
Schutz vor Windpocken (Varizellen) Die STIKO empfiehlt aufgrund der Komplikationsmöglichkeiten durch die Erkrankung seit Juli 2004 auch eine zweimalige Impfung für alle Kinder gegen Windpocken . Die erste Impfung gegen Windpocken
wird in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, entweder gleichzeitig mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen nach dieser. Es steht auch ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung (MMRV). Die STIKO empfiehlt seit Juli 2012 die erste Impfung nicht in Form einer Vierfachimpfung zu verabreichen, sondern den Varizellen-Impfstoff simultan mit dem MMR-Impfstoff an verschiedenen Körperstellen zu impfen (zur Vermeidung des leicht erhöhten Risikos für Fieberkrämpfe). Die zweite Dosis sollten Kinder im Alter von 15 bis 23 Monaten erhalten und diese kann mit dem Vierfachimpfstoff, d.h. dem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen. Der Mindestabstand zwischen den Windpocken-Impfungen sollte 4 bis 6 Wochen betragen. Die Varizellen-Impfung kann, wenn sie nicht im 2. Lebensjahr erfolgte, jederzeit nachgeholt werden. Bei Kindern, die nur eine Varizellen-Impfung erhalten haben, sollte eine zweite nachgeholt werden. Grundsätzlich sollten fehlende Impfungen so früh wie möglich nachgeholt werden, spätestens jedoch bis zum 18. Geburtstag.
Schutz vor Meningokokken Bakterielle Hirnhautentzündungen werden neben Haemophilus influenzae Typ b und Pneumokokken auch durch Meningokokken
ausgelöst. Besonders gefährlich ist eine sehr rasch verlaufende Sepsis (Waterhouse-Friderichsen-Syndrom). Für alle Kinder empfiehlt die Ständige Impfkommission seit Juli 2006 eine einmalige Impfung im 2. Lebensjahr. Eine fehlende Impfung sollte bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Bei den Meningokokken gibt es 13 Untergruppen, von denen in Deutschland fast ausschließlich C und B vorkommen. Die Serogruppe B macht etwa 65% der Meningokokken-Infektionen aus. Gegen diese Untergruppe ist noch keine Impfung möglich. Die Meningokokken-Konjugat-Impfung schützt nur gegen Erkrankungen durch Meningokokken der Serogruppe C. Die meisten Krankheitsfälle treten im Säuglings- und Kleinkindalter sowie bei Jugendlichen auf. Bei diesem Serotyp (C) ist der Anteil der Sterblichkeit und schweren Folgeschäden besonders hoch. Die Impfung ist gut verträglich und schützt wahrscheinlich lebenslang vor einer Infektion mit dieser Serogruppe.
Für bestimmte Risikokinder oder für Kinder, die längere Auslandsaufenthalte vor sich haben, empfiehlt die STIKO ab dem Alter von 1 Jahr eine Impfung mit A-C-W135-Y-Konjugat-Impfstoff.
Auffrischimpfungen (bei Impfung nach Impfplan) Diphterie: Auffrischimpfung im Alter von 5 bis 6 Jahren (i.d.R. mit Wundstarrkrampf und Keuchhusten), dann wieder zwischen 9 und 17 Jahren Pertussis (Keuchhusten): Auffrischimpfung im Alter von 5 bis 6 Jahren (i.d.R. mit Diphtherie und Tetanus), dann wieder zwischen 9 und 17 Jahren Tetanus (Wundstarrkrampf): Auffrischimpfung im Alter von 5 bis 6 Jahren (i.d.R. mit Diphtherie und Keuchhusten), dann wieder zwischen 9 und 17 Jahren Poliomyelitis (Kinderlähmung): Im Alter von 9 bis 17 Jahren wird eine Auffrischimpfung empfohlen.
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs durch Humane Papillomviren (HPV) Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts hat die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen. Damit soll die Zahl der Gebärmutterhalskrebsfälle zukünftig deutlich verringert werden. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden, um eine Ansteckung mit den sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), welche für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind, zu verhindern. Sie wird in drei Injektionen innerhalb eines halben Jahres verabreicht. Es gibt jedoch noch weitere krebserregende Viren-Typen bei den Papillomviren. Daher wird für die Geimpften auch zukünftig die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit dem so genannten Pap-Abstrich unerlässlich bleiben.
Dieser Impftermin ist auch eine gute Gelegenheit für Jugendliche, zu überprüfen, ob noch von der STIKO empfohlene Impfungen fehlen, um diese dann nachzuholen.
Schutz vor Keuchhusten (Pertussis) Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung der Säuglinge und Kleinkinder gegen Keuchhusten (im Alter von 2, 3 und 4 Monaten und eine weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten). Vor der Geburt eines Kindes sollte überprüft werden, ob bei engen Kontaktpersonen (Eltern, Geschwister, Tagesmütter, Großeltern) ein ausreichender Immunschutz (d.h. Impfung innerhalb der vorausgegangenen 10 Jahre) besteht. Ist dies nicht der Fall, sollte möglichst bis vier Wochen vor der Geburt des Kindes eine Immunisierung aller engen Kontaktpersonen nachgeholt werden. Wurde bei der Mutter der Impfschutz nicht vor der Schwangerschaft aktualisiert, sollte die Impfung in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes nachgeholt werden.
Aufgrund der beobachteten hohen Keuchhusten-Erkrankungsraten bei Fünf- bis 15-Jährigen empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) seit Januar 2006 eine weitere Auffrischimpfung im Vorschulalter (im Alter von 5 bis 6 Jahren) mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff (Tetanus-Diphtherie-azelluläre Pertussis).
Wegen der geringen Dauer der Immunität (sowohl nach Erkrankung als auch nach Impfung nur ca. 10 bis 12 Jahre) können sich Jugendliche wieder neu anstecken! Deshalb ist eine Auffrischimpfung im Kindes- und Jugendalter (9 bis 17 Jahre) wichtig.
Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO seit Juli 2009, die nächste fällige Tetanus- und Diphtherie-Impfung in Kombination mit einem Keuchhustenimpfstoff. Damit sollen nicht nur die Erwachsenen selbst, sondern auch ungeschützte Säuglinge besser vor einer Ansteckung durch Erwachsene geschützt werden. Frauen im gebärfähigem Alter sollten ihren Pertussis-Impfschutz überprüfen und auffrischen, wenn mehr als 10 Jahre seit der letzen Impfung vergangen sind. Auch enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer sollten möglichst vier Wochen vor der Geburt des Kindes eine Impfung erhalten.
Schutz vor Pneumokokken bei älteren Kindern Gefährdete ungeimpfte Kleinkinder (vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) erhalten eine Impfung mit einem Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (13-valent). Zu den Risikokindern zählen u.a. Kleinkinder mit bestimmten chronischen Krankheiten (z.B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, Asthma, Diabetes), angeborenen oder erworbenen Immundefekten (z.B. nach Organtransplantation). Diese Kinder profitieren laut der STIKO von einer Gabe des 13-valenten Impfstoffes, wenn sie ungeimpft sind oder in den ersten beiden Lebensjahren ausschließlich mit dem 7-valenten Impfstoff geimpft wurden. Für Kinder, die mit dem 10-valenten Impfstoff in den ersten beiden Lebensjahren geimpft wurden, ist der Nutzen einer zusätzlichen Impfung mit dem 13-valenten Impfstoff demnach geringer.
Die alternative oder zusätzliche Gabe des 23-valenten Polysaccharid-Impfstoffs bei Kindern, die bereits mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff geimpft wurden, wird wegen des geringen zu erwartenden Effektes nicht empfohlen.
Der Polysaccharid-Impfstoff kommt bei weiter bestehender Indikation erst jenseits des 5. Lebensjahrs infrage, wobei zur Impfung mit dem Konjugat-Impfstoff ein Abstand von mindestens 8 Wochen eingehalten werden sollte.
Alle Impfungen des Kindes werden in einem Impfpass vermerkt. Fehlende Grundimmunisierungen müssen schnellstmöglich nachgeholt werden.
Für kleine Risikopatienten
Schutz vor Grippe (Influenza) Kinder mit chronischer Bronchitis, Stoffwechselstörungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Niere oder mit neurologischen Behinderungen sollten zusätzlich gegen Grippe
geimpft werden. Dies ist bei Kindern ab dem 6. Lebensmonat möglich. Die Impfung gibt Schutz für ein Jahr und sollte im Herbst, also vor Ausbruch der alljährlichen Grippewelle, durchgeführt werden. Nicht geimpft werden sollten Kinder mit einer bekannten Allergie gegen Inhaltsstoffe des Grippe-Impfstoffes oder einer Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß.
Der Impfstoff für die Saison 2012/13 wird auch das pandemische Influenzavirus („A/H1N1/California/2009“) enthalten. Weil Schwangere ein deutlich erhöhtes Risiko bei einer Influenza-Infektion haben, wird nun eine Grippeimpfung für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon empfohlen, bei besonderer Gefährdung infolge einer Grunderkrankung bereits ab dem 1. Trimenon.
Ab der Saison 2012/2013 steht für Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren zusätzlich ein Influenza-Impf-Nasenspray zur Verfügung, das deutlich besser wirksam ist als die bisher übliche Influenza-Impfung. Dieser Impfstoff mit abgeschwächten lebenden Influenza-Viren ist schon seit 9 Jahren in den USA eingeführt. Wegen der höheren Impfstoffpreise ist eine Erstattung durch die Krankenkassen nicht überall gewährleistet.
Schutz vor Haemophilus influenzae Typ b Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Impfung gegen Hib (Haemophilus influenzae Typ b) nur in seltenen Fällen (z.B. fehlender Milzfunktion) nötig. Nach engem Kontakt mit invasiver Hib-Infektion sollten alle Haushaltsmitglieder ab einem Alter von 1 Monat geimpft werden, sofern sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind befindet oder eine Person mit einem Immundefekt.
Nachholimpfungen Empfohlene Impfungen, die versäumt wurden, sollten so früh wie möglich und spätestens bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden. Für die verschiedenen Altersgruppen hat die STIKO Tabellen entwickelt, nach welchem Schema bei den fehlenden Impfungen vorgegangen werden sollte (siehe Epid. Bulletin 30.7.2012/Nr. 30, S. 296 ff.). [PDF, 590.39 KB,
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Schutzimpfungen sind nun Pflichtleistungen Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind Leistungen für Schutzimpfungen seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach § 20 d SGBV haben Versicherte Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
www.kinderaerzte-im-netz.de ist Mitglied im WHO Vaccine Safety Net
Quellen: Aktuelle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts in Berlin, Epid. Bulletin 6.8.2012/Nr. 31, Epid. Bulletin 30.7.2012/Nr. 30, Epid. Bulletin 1.8.2011/Nr. 30, Epid. Bulletin 23.8.2010/Nr. 33, Epid. Bulletin 2.8.2010/Nr. 30, Epid. Bulletin 27.7.2009/Nr. 30, Epid. Bulletin 25.7.2008/Nr. 30, Ärzteblatt Sachsen 12/2007, Epid. Bulletin 13.7..2007/Nr. 28, Epid. Bulletin 23.3..2007/Nr. 12, Epid. Bulletin 28.7.2006 / Nr. 30, Epid. Bulletin 29.7.2005 / Nr. 30, 05.08.2005 / Nr. 31, 23.7.2004 / Nr. 30 und 6.8.2004 / Nr. 32 _____________________________ Diese Seite wird regelmäßig, d.h. mindestens einmal monatlich, überprüft und bei Bedarf aktualisiert. 17. Mai 2013 _____________________________ Dr. med. Martin Terhardt, niedergelassener Kinder- und Jugendarzt, Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO)
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