Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Info Sucht: Cannabisprodukte - Haschisch, Marihuana

Die indische Hanfpflanze mit dem botanischen Namen „Cannabis sativa“ liefert die Grundstoffe für Haschisch, das aus dem Harz der Pflanze hergestellt wird, und Marihuana, das aus zerkleinerten und getrockneten Cannabisblüten- und Blättern besteht. Haschisch wird umgangsprachlich auch „Dope“ genannt, Marihuana wird als „Gras“ bezeichnet.

Die Pflanze enthält über 60 sogenannte Cannabinoide, von denen das Delta-9-Tetrahydrocan-nabinol (THC) als stärkste psychoaktive Substanz eingestuft wird. Nur die weibliche Pflanze enthält genügend THC, um einen Rausch zu erzeugen. Der THC-Gehalt der Droge kann stark schwanken.

Bereits vor etwa 4000 Jahren wurde die Hanfpflanze in China als Medizin gegen Rheuma eingesetzt. Auch in der westlichen Medizin wird Cannabis z.T. bei manchen chronischen Erkrankungen eingesetzt: zur Schmerzlinderung, Appetitsteigerung und Entspannung. Seit März 2017 haben Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis. Haus- und Fachärzte können z.B. Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für die Therapie.

In Deutschland ist der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird streng bestraft.

Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde  hat der Bundesrat das Cannabisgesetz gebilligt.

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz und wie Jugendliche geschützt werden sollen, erläutert das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite: www.bundesgesundheitsministerium.de

 

Art der Einnahme

  • Rauchen
    o    mit Tabak gemischt (Joint)
    o    in Wasserpfeifen, um intensivere Rauscherlebnisse zu erzielen
  • Tee
  • Essen (in Speisen gemischt, z.B. im Kuchen- oder Keksteig)

Rauschwirkung

  • verstärkt je nach Ausgangsstimmung des Konsumenten euphorische oder depressive Grundstimmungen
  • entspannend und beruhigend
  • Bewusstseinserweiterung und -veränderung
    o    verändert übliche Denkmuster: einerseits erhoffen sich Konsumenten davon gute Einfälle, andererseits wird das Denken sehr sprunghaft. Im Extremfall sind die Konsumenten nicht mehr in der Lage, einen klaren Gedanken zu fassen. Das Kurzzeitgedächtnis wird spürbar beeinträchtigt – bis hin zu Gedächtnislücken.
    o    verändert die Sinneswahrnehmungen, insbesondere die Wahrnehmung von Geräuschen und Farben – bis hin zu Halluzinationen
    o    verändert das Zeit- und Raumgefühl

Der Wirkungseintritt und die Wirkungsdauer hängen vom THC-Gehalt der Droge und von der Art des Konsums ab. Beim Inhalieren breitet sich THC schnell über die Atemwege im gesamten Organismus aus. Die Wirkung tritt innerhalb von 20 bis 40 Minuten ein und hält ca. 2-3 Stunden an. Wird Cannabis zusammen mit Tabak geraucht, ist die berauschende Wirkung geringer als bei der Inhalation mit einer Wasserpfeife.

Wird Cannabis dagegen mit der Nahrung aufgenommen, dauert es länger, bis die Wirkung – meist sehr plötzlich - eintritt. Die Rauschwirkung ist häufig intensiver als beim Rauchen.

Körperliche Auswirkungen auf den Cannabis-Rausch

  • Gleichgültigkeit gegenüber der Umwelt
  • Apathie, Antriebslosigkeit
  • Persönlichkeitsveränderungen
  • Schlafstörungen
  • vermindertes Leistungs- und Konzentrationsvermögen
  • Übelkeit/Brechreiz
  • Zittern
  • unsicherer Gang
  • Herzrasen
  • Schwindel
  • Kreislaufkollaps

Risiken

Die Risiken hängen u. a. von der Art des Konsums ab. Bei einem „“weichen Konsummuster nehmen die Betroffenen Cannabis nur gelegentlich und in geringer Dosis zu sich (maximal zwei- bis dreimal im Monat). Der Konsum hat für sie keine große Bedeutung und wird auch nicht mit dem anderer Drogen gemischt.

Von einem „harten Konsummuster“ spricht man dagegen, wenn Cannabis gewohnheitsmäßig, fast täglich oder mehrmals täglich in hoher Dosis konsumiert wird. Diese Konsumenten haben den Cannabiskonsum fest in ihren Alltag integriert und nehmen in der Regel auch andere Drogen zu sich, z.B. Alkohol.

Das Risiko für negative gesundheitliche und soziale Auswirkungen steigt, je öfter Cannabis konsumiert wird, je häufiger andere Drogen zusätzlich zugeführt werden und je selbstverständlicher der Konsum im Alltag praktiziert wird. Je nach individueller Disposition sind die Folgen:

  • psychische Abhängigkeit mit starkem Verlangen nach der Droge
  • Minderung der kognitiven Leistungsfähigkeit mit Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
  • Entwicklungsverzögerungen in der Pubertät
  • Rückzug aus dem sozialen Umfeld bis hin zur Isolation mit Verlust des Arbeitsplatzes
  • Ausbruch von vorübergehenden bis zu mehrere Tage anhaltenden Psychosen z.B. mit Desorientierung, Halluzinationen, gestörtem Ich-Gefühl und Verfolgungswahn
  • Ausbruch einer Schizophrenie
  • körperliche Abhängigkeit mit Entzugssymptomen wie Unruhe, Nervosität, Ängsten oder Depression – die körperliche Abhängigkeit ist bei Cannabis im Vergleich zur psychischen Abhängigkeit von untergeordneter Bedeutung
  • Verübung von Straftaten rund um den Cannabiskonsum (Cannabisdelikte)
  • Die Zahl der von der Polizei erfassten komsumnahen Straftaten nimmt seit 2008 zu und erreichte mit 145.013 Delikten 2013 seinen vorläufigen Höchststand.
  • ein kleiner Teil der Konsumenten von Cannabis steigt später auf härtere Drogen um.

Durch den Cannabiskonsums können sich die Leistungen in der Schule verschlechtern, so dass die Betroffenen unter Umständen einen schlechteren Schulabschluss machen. Jugendliche, die sich in einer Ausbildung befinden, wirken lustlos und werden möglicherweise vom Arbeitgeber deshalb nicht übernommen. Die Chancen auf ein gutes Einkommen sinken damit ebenso wie die Zufriedenheit mit der Lebenssituation, was das Bedürfnis nach dem nächsten Joint ggf. erhöht. So kann sich ein Teufelskreis entwickeln, dem man nur mit großer Entschlossenheit wieder entrinnen kann.

Ein Joint wird in der Regel tiefer inhaliert als Zigarettenrauch (beim Rauchen durch Mischen mit Tabak). Dadurch gelangen mehr Schadstoffe in die Lunge, die das das Krebsrisiko erhöhen. Bei einem regelmäßigen Konsum über längere Zeit können Schädigungen der Atemwege auftreten.

Die ESPAD-Studie (European School Survey Project on Alcohol and Other Drugs), an der 45.000 Jugendliche im Alter von 15-19 Jahren teilgenommen haben, ergab, dass der regelmäßige Cannabiskonsum mit einem 1,4-fach erhöhten Risiko für einen Suizidversuch verbunden ist.

Bei Cannabiskonsum während der Schwangerschaft kann eine Schädigung des ungeborenen Kindes nicht ausgeschlossen werden. Geringeres Geburtsgewicht und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes sind mögliche Folgen.

Diagnose

Da THC fettlöslich ist, dauert sein Abbau im Körper sehr lange. Deshalb ist ein Nachweis im Urin oder im Blut noch 30 Tage nach dem Konsum möglich.

Hilfsangebote

Folgende Einrichtungen haben sich auf das Thema „Cannabis“ spezialisiert:

Frühinterventionen

  • FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten
    www.lwl.org/FreD
    Das vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützte Projekt bietet eine Interventionsmöglichkeit für die Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte, um auf Jugendliche und Heranwachsende im Strafverfahren präventiv und pädagogisch einzuwirken.
  • MOVE
    dreitägige Fortbildung in „Motivierender Gesprächsführung“ für Kontaktpersonen von Menschen, die Drogen konsumieren, zur Förderung der Änderungsbereitschaft sowie Begleitung und Stützung des Veränderungsprozesses
    www.ginko-stiftung.de

Therapieangebote

  • CANDIS – gezielte Therapie für Cannabisstörungen
    verhaltenstherapeutisch-orientiertes Entwöhnungsprogramm für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene mit problematischem Cannabiskonsum
    www.candis-projekt.de
  • AVerCa 
    ufbau einer effektiven Versorgungsstruktur zur Früherkennung und Frühintervention jugendlichen Cannabismissbrauchs.
    Das vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützte Projekt listet auf seiner Internetseite www.averca.de Einrichtungslisten auf.

Adressen & Links

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Tel. 0221/8992-0
Beratungstel.: 0221/8920-31
Fax 0221/8992-300
E-Mail: poststelle@noSpam.bzga.de

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
Westenwall 4
59065 Hamm
Telefon: +49 2381 9015-0
Telefax: +49 2381 9015-30
E-Mail: info@noSpam.dhs.de
Internet: www.dhs.de

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
im Bundesministerium für Gesundheit

Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon: 03018-441-1452
Telefax: 030-20640-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@noSpam.bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de

MOVE – motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen
Interventionskonzept zur Förderung und Unterstützung der Veränderungsbereitschaft junger Menschen mit problematischem Suchtmittelkonsum herausgegeben von der Bundeszentral für gesundheitliche Aufklärung.

Quellen