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Information der bayerischen Kinder- und Jugendärzte
Wählen Sie den Kinder- und Jugendarzt als ersten Ansprechpartner für die Gesundheit Ihrer Kinder
Liebe AOK-Versicherte,
Ihre Krankenkasse möchte das medizinische Versorgungsangebot für Ihre Familie noch attraktiver machen. Daher bietet Ihnen die AOK in Bayern zwei neue Behandlungsverträge an:
- einen Behandlungsvertrag der Allgemeinärzte (Bayer. Hausärzteverband)
- einen Behandlungsvertrag der Kinder- und Jugendärzte - speziell für die Altersgruppe von 0-18 Jahren (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte - aktuell in Vorbereitung)
Mit der Einschreibung in diese neuen Verträge erhalten Sie für sich (Allgemeinarzt) und für auch für Ihre Kinder (Kinder- und Jugendarzt) die optimale medizinische Versorgung. Dabei müssen Sie aber Folgendes beachten:
Achtung:
Eltern werden bereits jetzt von Allgemeinärzten angesprochen, ihre Kinder von 0 -18 Jahren beim Allgemeinarzt einzuschreiben. Der Vertrag der Kinder- und Jugendärzte ist aber derzeit noch in Vorbereitung. Warten Sie also ab! In Kürze können Sie Ihre Kinder bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt einschreiben!
- Sie können aber Ihre Kinder in nur einen Vertrag einschreiben (entweder beim Allgemeinarzt oder beim Kinder- und Jugendarzt).
- Die medizinischen Leistungen und die Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche unterscheiden sich deutlich zwischen den Allgemeinärzten und den Kinder- und Jugendärzten.
- Daher sollten Sie Ihre Unterschrift zu dem AOK-Vertrag für Ihre Kinder erst vornehmen, wenn Sie sich über das unterschiedliche Leistungsangebot im Kindes- und Jugendalter informiert haben. Wir beraten Sie hierbei gerne.
- Kinder- und Jugendärzte gewähren Kindern eine hausärztliche Betreuung im Alter von 0 - 18 Jahren mit hohen fachärztlichen Qualitätsmerkmalen und einer mindestens fünfjährigen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin.
Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden!
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