Information der bayerischen Kinder- und Jugendärzte


Wählen Sie den Kinder- und Jugendarzt als ersten Ansprechpartner für die Gesundheit Ihrer Kinder

Liebe AOK-Versicherte,

Ihre Krankenkasse möchte das medizinische Versorgungsangebot für Ihre Familie noch attraktiver machen. Daher bietet Ihnen die AOK in Bayern zwei neue Behandlungsverträge an:

  1. einen Behandlungsvertrag der Allgemeinärzte (Bayer. Hausärzteverband)
  2. einen Behandlungsvertrag der Kinder- und Jugendärzte - speziell für die Altersgruppe von 0-18 Jahren (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte - aktuell in Vorbereitung)

Mit der Einschreibung in diese neuen Verträge erhalten Sie für sich (Allgemeinarzt) und für auch für Ihre Kinder (Kinder- und Jugendarzt) die optimale medizinische Versorgung. Dabei müssen Sie aber Folgendes beachten:

Achtung:

Eltern werden bereits jetzt von Allgemeinärzten angesprochen, ihre Kinder von 0 -18 Jahren beim Allgemeinarzt einzuschreiben. Der Vertrag der Kinder- und Jugendärzte ist aber derzeit noch in Vorbereitung. Warten Sie also ab! In Kürze können Sie Ihre Kinder bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt einschreiben!

  1. Sie können aber Ihre Kinder in nur einen Vertrag einschreiben (entweder beim Allgemeinarzt oder beim Kinder- und Jugendarzt).
  2. Die medizinischen Leistungen und die Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche unterscheiden sich deutlich zwischen den Allgemeinärzten und den Kinder- und Jugendärzten.
  3. Daher sollten Sie Ihre Unterschrift zu dem AOK-Vertrag für Ihre Kinder erst vornehmen, wenn Sie sich über das unterschiedliche Leistungsangebot im Kindes- und Jugendalter informiert haben. Wir beraten Sie hierbei gerne.
  4. Kinder- und Jugendärzte gewähren Kindern eine hausärztliche Betreuung im Alter von 0 - 18 Jahren mit hohen fachärztlichen Qualitätsmerkmalen und einer mindestens fünfjährigen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin.

Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden!

 
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