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11.04.2002
Masernepidemie: Fernsehsendung Kontraste berichtet
Interview mit Dr. med. Hoppenthaller vom 4.4.02
Dr. med. Hoppenthaller |
Der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern, Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller, nahm in einem Interview mit www.kinderaerzte-im-netz.de zu dem Vorstoß der AOK Bayern Stellung.
Ist Impfen aus Sicht der KV eine vertragsärztliche Verpflichtung? Dr. W. Hoppenthaller: „Impfungen sind notwendig. Das Vorgehen einiger Ärzte vom Impfen abzuraten ist verantwortungslos, da Menschen geschädigt werden können. Wenn der KV Ärzte namentlich genannt werden und belegbar ist, dass diese von Impfungen aktiv abraten, würden wir auf die Ärzte zugehen und im Wiederholungsfall auch die Möglichkeit von Disziplinar-Maßnahmen überprüfen.“
Wie beurteilt die KV das Vorgehen der Krankenkasse? Dr. W. Hoppenthaller: „Im Prinzip ist das Vorgehen der Kassen zu begrüßen. Allerdings lehnen wir eine pauschale Haftung aller Vertragsärzte ab. Es ist aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar, wenn Kassen darüber nachdenken, gegen Ärzte, die aktiv von Impfungen abraten, Regressansprüche zu stellen. Es sind hohe Folgekosten entstanden, die vermeidbar gewesen wären. Meine Meinung ist: Nicht-Impfen ist ein Kunstfehler!“
„Allerdings muss genau überprüft werden, ob sich der Arzt gegen Impfungen ausgesprochen hat. Denn in manchen Fällen sind es die Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen – das erlebe ich in meiner Praxis immer wieder.“
Welche Handhabe haben Eltern, wenn im Beratungsgespräch mit dem Arzt von einer Impfung abgeraten wird? Dr. W. Hoppenthaller: „Das ist eine schwierige, juristische Frage. Eltern haben prinzipiell die Möglichkeit, sich über andere Medien zu informieren, auch andere Ärzte aufzusuchen. Deshalb sollte man sie nicht aus der Verantwortung nehmen. Zum Schutz der Kinder sollten sie sich, wenn von einer Impfung abgeraten wird, eine zweite Meinung einholen.“
Die Landesverbandsvorsitzende Bayern des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Dr. med. Waltraud Knipping zur derzeitigen Rechtslage: „Es besteht für Deutschland keine Impfpflicht. Niedergelassene Ärzte sind von der ständigen Impfkommission (STIKO) angehalten, Eltern über die Notwendigkeit von Impfungen aufzuklären und Impfberatungen durchzuführen. Alle Ärzte, sollten eine Impfaufklärung im Sinne der STIKO durchführen.“
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