06.08.2009

Positives Fazit zu Kinderschutzgesetz im Norden



Schleswig-Holsteins Jugendministerin Gitta Trauernicht hat ein positives Fazit nach einem Jahr Kinderschutzgesetz gezogen. Das Gesetz gehöre zu den Vorreitern in Deutschland, erklärte die Ministerin in Rendsburg. Viele Familien erhielten inzwischen individuelle Hilfen von Jugendämtern.

So seien in 13 Kreisen oder kreisfreien Städten bereits Kinderschutznetzwerke entstanden. Fast 150 Fachkräfte seien bisher zu Kinderschutzfachkräften ausgebildet worden, so Trauernicht. Mehr als 50 Familienhebammen begleiteten außerdem in den Kreisen und kreisfreien Städten Familien, die besondere Unterstützung benötigten.

Viele Bundesländer haben bereits Meldepflicht für Vorsorgeuntersuchungen

Bis auf Niedersachsen, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg haben alle Bundesländer bis zur ersten Hälfte 2009 ein Kinderschutzgesetz verabschiedet, das für bestimmte Vorsorgen eine Meldepflicht vorsieht. Dadurch können Familien, die Bedarf an Unterstützung haben, frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. In Schleswig-Holstein erhalten Eltern, die eine der Vorsorgeuntersuchungen ihres Kindes von U4 bis U9 versäumt haben, eine Aufforderung, dies nachzuholen. Bei fehlender Bereitschaft überprüft das Jugendamt, ob es Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Dieses Gesetz ist seit 1. April 2008 gültig.



 
 

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