Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Praxis für Jugendliche und Kinder GbR
Dr. Oliver Harney - Dr. Eva Verstege - Bietigheim-Bissingen - Rommelmühle

Bescheinigungen und Atteste

Aus aktuellem Anlass bitten wir um folgende Beachtung:

Kindergartenbescheinigungen:

Sie benötigen vor Aufnahme einer Betreuung im Kindergarten, Kindertagesstätte oder auch Tagesmutter eine Bescheinigung eines Kinderarztes, dies ist im Kindergartengesetz verankert. Ein entsprechendes Formular haben Sie bei Anmeldung in der Tageseinrichtung bekommen. Wir füllen dieses Bescheinigung gerne anhand der letzten erfolgten Vorsorgeuntersuchung U5-U9 aus. 

Diese Bescheinigung ist keine Krankenkassenleistung und kostet 5 Euro Gebühr. Falls keine Voruntersuchung des Kindes vorliegt, muß zusätzlich eine Untersuchung erfolgen, die ebenfalls eine Privatleistung ist (ca, 22 Euro).

Sportbescheinigungen:

Für den Sportverein braucht Ihr Kind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Die zugehörige Untersuchung und Attestierung führen wir gerne durch, dies ist eine Privatleistung und wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Bitte machen Sie einen Termin bei uns.

Elternbescheinigung für den Arbeitgeber bei krankem Kind:

Wenn Ihr Kind krank ist, und Sie arbeiten gehen, erhalten Sie von uns eine "Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes". Dazu machen Sie bitte einen Termin zur Untersuchung des Kindes. Die Kosten für die Bescheingung übernimmt die Krankenkasse.

"Gesundschreibungen" nach zB ansteckenden Krankheiten (Läuse, Hand-Fuß-Mund-Krankheiten)

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Bescheinigungen, wann ein Kind eine Betreuungseinrichtung wieder besuchen kann ("Gesundschreibung"), nur bei wenigen Krankheiten notwendig (z.B. Salmonellen, z.B. Impetigo), nicht jedoch bei einfach Infektionskrankheiten wie Hand-Fuß-Mund-Krankheit oder Scharlach.

Falls Ihr Kindergarten trotzdem auf einer Bescheinigung besteht, müssen wir das Kind nochmals untersuchen (Privatleistung für Gesundschreibung), das entsprechende Attest ist ebenfalls keine Krankenkassenleistung und kostet eine Gebühr.

Schulbescheinigungen

Eltern dürfen ihre Kinder grundsätzlich bei Krankheit in der Schule selbst entschuldigen. Dies gilt bis zum 18. Lebensjahr. Eine Vorstellung oder Attestierung durch einen Arzt sieht das Schulgesetz nur bei längeren Erkrankungen (über zehn Schultage) oder bei wiederholtem Fehlen ("Schulschwänzen") vor.

Falls Ihre Schule auf einer Bescheinigung durch einen Arzt besteht (z.B. vor oder nach den Ferien), muß das Kind bei uns vorgestellt werden, eine Schulbescheinigung ist jedoch keine Krankenkassenleistung und muss privat bezahlt werden.

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