Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med Brigitte Maier-Brandt, Schiller-Str. 74, 90547 Stein

Liebe Eltern,

die nachstehenden Leistungen sind nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig, es handelt sich um sogenannte „Wunsch-Leistungen". Die ärztlichen Leistungen müssen von uns mit dem 1,2 - 2,3 fachen Satz der GOÄ berechnet werden.

Wir bieten folgende Untersuchungen an:

1. Screeninguntersuchung der Niere ab U3 

Ultraschall- Screening der Nieren und Harnwege beim Säugling

Ziel ist die Früherkennung möglicher Fehlbildungen der Nieren und Harnwege
beim Säugling

Warum ist die frühzeitige Erkennung von Nieren- und Harnwegsanomalien so wichtig?

  • Komplizierte Harnwegsinfekte, die durch Nieren- und Harnwegsfehlbildungen  verursacht werden, lassen sich durch vorbeugende Maßnahmen verhindern.
  • Hierdurch kann die Schädigung des Nierengewebes, die nicht selten auch in späteren Lebensjahren schwere Krankheitskomplikationen nach sich zieht, vermieden werden.
  • operative Korrekturen zum optimalen Zeitpunkt, führen zu hervorragenden Langzeitergebnissen
  • die Betreuung in kindernephrologischen Spezialambulanzen eröffnet auch bei funktionell stark geschädigten Nieren neue Perspektiven


Wie ist die derzeitige Situation?

  • jeder 3. Säugling, der an einem Harnwegsinfekt erkrankt, hat eine Harnwegsanomalie
  • Säuglingsnieren werden durch Infekte besonders geschädigt, weil die Säuglingsniere sich noch entwickelt und Harnwegsinfekte im Säuglingsalter oft spät diagnostiziert werden
  • Bluthochdruck im Kindesalter wird in einem Drittel der Fälle durch entzündlich bedingte Veränderungen des Nierengewebes  verursacht
  • Urinabflussstörungen, die einer operativen Korrektur bedürfen, zerstören langfristig die Nieren, verursachen aber zunächst wenig bis keine Beschwerden
  • 54% der Kinder mit chronischen Nierenerkrankungen haben als Grunderkrankung eine angeborene Fehlbildung der Nieren oder der Harnwege

Kosten

Für Kinder, die bei der AOK versichert und im PZV-Vertrag eingeschrieben sind, ist die Untersuchung von der vollendeten 4. Lebenswoche bis zum Ende des 7. Lebensmonats eine Kassenleistung.

Bisher werden leider die Kosten für die Untersuchung, die ich Ihnen nur als sogenannte Igelleistung anbieten kann - und die sich selbstverständlich in jedem Lebensalter durchführen lassen - von den Kassen in der Regel nicht erstattet.
Sie erhalten daher eine Privatrechnung.

2. Amblyopiescreening:                                                                                    

Amblyopiescreening ab dem vollendeten 6. Lebensmonat

Wussten Sie, dass Neugeborene das Sehen genauso erlernen müssen, wie Laufen oder Sprechen?
Beim Laufen und Sprechen können die Eltern täglich die Fortschritte bei den ersten Gehversuchen und beim Laufen miterleben und würden zum Beispiel einseitige Bewegungsstörungen oder auch falsche Lautbildungen erkennen.
Ob ein Kind die Sehkraft mit beiden Augen altersentsprechend entwickelt, ist oft für Eltern nicht sicher erkennbar (dies gilt auch für die Entwicklung des Gehörs).

Nicht erkannte Sehstörungen vermindern dauerhaft die Sehkraft und können im ungünstigen Fall die Leistungsfähigkeit in der Schule, beim Sport und in der Arbeit beeinträchtigen

Was können Sie tun?
Eine Augenvorsorgeuntersuchung prüft ab dem Säuglingsalter, ob Ihr Kind eine Amblyopie entwickeln kann. Eine Amblyopie ist eine Einschränkung der Sehkraft, die nicht durch das Tragen einer Brille ausgeglichen werden kann. Eine Amblyopie entsteht meist durch ständiges Schielen (dies kann auch ein für den Laien nicht erkennbares Mikroschielen sein) oder eine sogenannte Anisometrie, d.h. unterschiedliche Sehschärfen des rechten und linken Auges.
Amblyopien sind gefährlich, da im schlimmsten Fall ein Auge dauerhaft erblindet.
Dies kann heute jedoch meist mit relativ geringem Aufwand verhindert werden, wenn Fehlsichtigkeiten frühzeitig, d.h. vor dem 3. Geburtstag erkannt und behandelt werden. Die Behandlungserfolge sinken mit zunehmendem Alter des Kindes.

Ich biete Ihnen daher das Amblyopiescreening mit dem Gerät Plusoptix S04 an, durch das Fehlsichtigkeiten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat erkannt werden können.

Die Vorzüge des Systems sind

  • binokulare Messung: beide Augen werden gleichzeitig gemessen und unterschiedliche Sehschärfen sog. Anisometrien zuverlässig erkannt
  • nicht invasive Messung: der Säugling muss nicht getropft werden, Nebenwirkungen sind ausgeschlossen
  • berührungslose Messung: die Messung erfolgt aus einem Meter Entfernung, der Säugling sitzt entspannt auf dem Schoß eines Elternteils
  • sekundenschnelle Messung: die Messung ist in weniger als einer Sekunde abgeschlossen

Leider sehen die regulären Leistungen der meisten gesetzlichen Krankenkassen kein regelmäßiges Sehscreening (auch nicht bei einem Augenarzt) vor dem 3. Geburtstag vor. Die Ausnahmen können Sie gerne erfragen.

Sie erhalten eine Privatrechnung. Sie können auch versuchen, diese bei Ihrer Kasse einzureichen.


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