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Praxis für Kinder- und Jugendmedizin am Kattewall

Osteopathie

Die Osteopathie gilt in Deutschland als ein Diagnostik- und Therapiekonzept der Alternativmedizin, Komplementärmedizin oder auch Paramedizin. Recht sachlich nachzulesen bei Wikipedia .

D.h. das zu Grunde liegende Konzept, die benutzten Begriffe, die Therapie und die Idee werden nicht an den für die Ausbildung medizinischer Fachberufe zuständigen Orten/Institutionen gelehrt, wie Universitäten, Schulen oder Praxen; dort, wo man Medizin studiert, Kinder- Krankenpfleger/schwester, Ergotherapeut, Physiotherapeut lernt oder einen anderen medizinischen Beruf, der staatlich anerkannt ist.

In den USA dagegen wird der Begriff Ostheopathie oftmals gleichbedeutend wie Physiotherapie, Krankengymnastik benutzt. 

Die Osteopathie ist dort ein anerkannter medizinischer Beruf.

In Deutschland sind wesentliche Bedingungen im Gesundheitswesen gesetzlich festgelegt. So darf z.B. jemand, der untersucht nicht an der Behandlung verdienen, ein Arzt nicht an den von ihm verordneten Medikamenten verdienen. Ob Logopädie(/Ergotherapie/Krankengymnastik) durchgeführt werden muss, entscheiden tut ein Arzt, verdienen tut die Logopädin (/Ergotherapeut/Physiotherapeut).
Ob eine Leistung von der Krankenkasse bezahlt wird, das  entschiedet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Ein Arzt darf kein Geld nehmen für eine Leistung, die die Kasse übernimmt.

Ein Arzt darf eine Leistung, die die Kasse nicht übernimmt nur erbringen, wenn dafür der Patient bezahlt.

Die Krankenkassen müssen die Kosten für Leistungen übernehmen, die der G-BA definiert hat; sie dürfen aber auch Leistungen bezahlen, die nicht vom G-BA festgelegt wurden.
Und so haben einige Krankenkassen jetzt die Osteopathie als Werbemassnahme entdeckt. Im G-BA sind die Kassen gegen die Aufnahme der Osteopathie in den allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. 

Warum wollen Kassen die Osteopathie bezahlen aber nicht "normal" wie Krankengymnastik auch?

Warum kümmern sie sich nicht darum, dass der Beruf geschützt wird und wir alle wissen: wo Osteopath draufsteht ist (eine gewisse) Qualität drin?

Warum wollen die Kassen die Kosten nur übernehmen, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt?

Die Osteopathie bringt den wissenschaftlichen Wirkungsnachweis nicht. Aber wir als Ärzte sollen das bescheinigen?
 

Wissenschaftlich erwiesen ist es z.B. dass die Basispflege bei Neurodermitis wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig ist, aber die Kassen bezahlen nicht (z.B. 6,95€ für eine große Tube Neuroderm).

Wissenschaftlich nachgewiesen ist die Wirksamkeit der Osteopathie nicht (allerdings fehlt dieser Wirkungsnachweis auch für viele Leistungen, die die Kassen widerspruchslos übernehmen). Dennoch bezahlen die Kassen 60-80 € für eine osteopatische Behandlung (nebenbei: das entspricht ungefähr dem ärztlichen Honorar für 12-16 Monate kinderärztliche Betreuung! Lesen Sie das gerne hier nach auf Seite 58).

Osteopathie ist in Deutschland kein geschützter Begriff.
„Osteopath“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung.
Wenn Sie zu einem Osteopathen gehen, dann wissen Sie nicht, ob dieser an einem Wochenendkursus oder an einer sich über Jahre erstreckenden Ausbildung teilgenommen hat.
Dann wissen Sie nichts über die Qualität der Ausbildung.
Dann wissen Sie nichts über Qualität der Untersuchung und Behandlung.
Und ob die Osteopathie sinnvoll ist entscheidet der Osteopath. An dieser Entscheidung verdient er und an der Behandlung im Anschluss auch.

Unsere Patienten wissen, dass wir an anderen medizinischen Welten interessiert sind, dass wir andere Sichten auf die Welt akzeptieren.
Aber wir können nicht die Verantwortung für einen Osteopathen übernehmen, weil wir nicht wissen, „was drin ist, wo Osteopath draufsteht“.

Wir wollen nicht verhindern, dass unsere Patienten zum Osteopathen gehen. Aber wir dürfen es nicht umsonst bescheinigen.
Daher haben wir uns dazu entschlossen, die u.a. Bescheinigung auszustellen.
Wenn Sie das so nicht möchten, dann wenden Sie sich gerne an den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die dort von den Krankenkassen bezahlten Ärzte entscheiden täglich ob eine Therapie von der Kasse bezahlt werden muss. Und das kostenlos.

PS: die ältesten Akupunkturnadeln sind 5000 Jahre alt. Und erst seit wenigen Jahren ist die Akupunktur auch in der Wissenschaft akzeptiert. Einige Osteopathinnen und Osteopathen machen u.E. eine gute Arbeit und hoffentlich ist die Osteopathie in weniger als 5000 Jahren auch eine akzeptierte Methode. Aber heute nicht. Und erst recht nicht in unserem bis ins Detail geregelten Kassenssystem, in dem wir Formulare ausfüllen müssen zur Begründung eines Formulares (z.B. das Formular "Einleitung medizinischer Rehabilitation", wenn wir das ausgefüllt haben, dann wird entschieden, ob wir danach das Formular "Verordnung medizinischer Rehabilitation" ausfüllen dürfen. Wie damals bei Reinhard Mey.  Leider gibt es nur den Text, die Musik ist nicht frei im Netz.)

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